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21.10.2016
Matthias W. Birkwald DIE LINKE
Flexi-Rentengesetz
Herr Dr. Linnemann, ich zitiere aus der neutralen Zusammenfassung des Bundestagspressedienstes hib: „Expertenurteil zur geplanten Flexi-Rente“: Die Regelungen zu Reha und Prävention seien „überwiegend wohlwollend“.
Wenn wir feststellen, dass er zu viel verdient hat, also die Rente eigentlich niedriger hätte sein müssen, heben wir den Bescheid auf und fordern das Geld zurück.
kämpft gegen die Rente mit 67.