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11.05.2023
Bengt Bergt SPD
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Denn weniger Einkommen ein Leben lang hat zur Folge, dass zum Beispiel die Rente geringer wird.
Außer der Rente erhält sie Leistungen von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, und bis zu einem bestimmten Punkt werden Frau W. die Leistungen der Versorgungsanstalt auch tarifrechtlich garantiert.
Frau W. hat hart für eine möglichst gute Rente gearbeitet, sie bekommt auch Nachteilsausgleich – eigentlich.