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09:09
23.05.2014
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
Millionen Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, werden sich am 1. Juli freuen, dass die Erziehung ihrer Kinder in der Rente besser anerkannt wird, Der im Juli 1951 geborene Industriemechaniker und die im Dezember 1952 geborene Verkäuferin, die beide 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, werden sich freuen, in diesem bzw. im kommenden Jahr an ihrem 63. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Sie halten am Zwang zur privaten Altersvorsorge fest, und Sie halten an der unsäglichen Rente erst ab 67 fest. Meine Damen und Herren, der 28-jährige Programmierer Jens Patzke aus Köln sagt zu diesen Sündenfällen, also der Rentenkürzung und der Rente erst ab 67, klipp und klar: Ich würde gerne zwei, drei Prozent mehr Rentenbeitrag zahlen, damit wir alle mehr Rente bekommen und früher in Rente gehen können. Jens Patzke sagt zur Rente ab 63 bzw. 65: Es wäre gerechter, wenn die Rente ab 63 für alle gelten würde. – Er erkennt in dem Interview auch die Lebensleistung seiner älteren Kolleginnen und Kollegen neidlos an, im Gegensatz zu den vielen Gegnern der Rente ab 63 in der CDU/CSU und auch im Gegensatz zu vielen Grünen. Sie rechnen Hartz-IV-Zeiten nicht auf die 45 Beitragsjahre für die Rente ab 63 an. Die eine bekommt die Rente ab 63 bzw. 65, der andere nicht. Zwei Jahre vor der Rente ab 63 darf man in Ihrer Welt nicht mehr arbeitslos werden; denn diese werden dann nicht mehr auf die 45 Jahre Wartezeit angerechnet. Dank der Zeit in der Beschäftigungsgesellschaft und anschließend zwei Jahren Arbeitslosigkeit konnte er sich auf die Rente ab 63 ohne Abschläge freuen – bis vergangenen Montag.
06:19
28.04.2016
Peter Weiß CDU/CSU

Aktuelle Stunde zu Rentenniveau und Altersarmut
09:22
29.09.2016
Karl Schiewerling CDU/CSU

Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
Wir wollen die Menschen motivieren, länger zu arbeiten und den Übergang in die Rente nicht abrupt zu gestalten. Wir wollen, dass sie ihre Arbeitskraft weiterhin einsetzen können und so die Möglichkeit haben, ihre Rente aufzubessern. Je mehr wir bei der Rente Fürsorge und Versicherung vermischen, umso unklarer wird für die Menschen, dass das, was sie in die Rentenkasse einzahlen, ihre eigene Lebensleistung ist und dass das, was der Arbeitgeber einzahlt, der Beitrag der Arbeitgeber zur Alterssicherung ist. Wenn jemand 63 ist, aber nicht aus dem Beruf aussteigen, sondern nur schon einmal einen Teil der Rente in Anspruch nehmen will und den weiteren Teil bis zu der Höhe des letzten Verdiensts hinzuverdienen möchte, dann bietet dieses Gesetz, glaube ich, ein attraktives Angebot. Zweitens wollen wir diejenigen mobilisieren, die sagen: Ich bin schon in Rente gegangen, habe aber festgestellt, dass ich noch fit bin. Deswegen ist es ein guter Ansatzpunkt, dass wir den Menschen sagen: Das Angebot der Flexirente, das wir hiermit unterbreiten, ist ein Angebot, sich für einen fließenden Übergang in die Rente zu entscheiden, und bezieht sich auf die Gestaltung des Alltags und den Eintritt in die Ruhephase. Ich finde es sehr gut, dass die Bundesarbeitsministerin von sich aus gesagt hat, dass sie im Herbst den Rentenbericht vorlegen wird – auf diesen warten wir jetzt – und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreiten wird, wie es mit der Rente weitergeht. und dieses in den Vordergrund stellt, aber alle anderen Fragen zur Rente in der öffentlichen Debatte völlig ausblendet. Die Unionsfraktion steht dazu: Rente ist Lohn für Lebensleistung. Dazu aber gehören alle Säulen: die gesetzliche Rente, die private Vorsorge und die betriebliche Vorsorge.
09:17
24.09.2015
Matthias Zimmer CDU/CSU

Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt, und das ist auch gut so. Mit der abschlagfreien Rente ab 63 Jahren können Menschen, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, ohne Abzüge in den Ruhestand gehen; bisher mussten Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen. Der Gesetzentwurf problematisiert Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz bei der Anrechnung von Wartezeiten von 45 Jahren bei der abschlagsfreien Rente. Rentenrechtlich handelt es sich danach also nicht um Beitragszeiten, sondern um Anrechnungszeiten, die auch nicht bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Rente ab 63 berücksichtigt werden. Dann wird ein Monat nicht erfasst; folglich kann frau erst einen Monat später in Rente gehen. Nicht zu vergessen: Dies kommt nur bei denjenigen zum Tragen, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente mit 63 im Übrigen erfüllen, und eben auch nur dann, wenn genau ein Monat bei der Anrechnungszeit fehlt. Wir haben die begründete Vermutung, dass es hier nicht um das Wohl der Mütter geht, sondern dass ein Einfallstor geschaffen werden soll, um die Leistungen der Rente mit 63 weiter auszuweiten. Bei den Bestandsrentnerinnen und -rentnern wurde ein pauschaliertes Verfahren gewählt; denn nur so war zu gewährleisten, dass die Mütterrente für Eltern, die bereits in Rente sind, auch ohne zusätzliche Bürokratiekosten zum Tragen kommt.
09:17
03.04.2014
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
05:06
26.02.2026
Carsten Brodesser CDU/CSU

Reform der privaten Altersvorsorge
Als im Jahre 2002 die Riester-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt wurde, sollte sie gerade bei sozialversicherungspflichtig Arbeitenden die Versorgungslücke im Alter schließen. Heute, 24 Jahre später, stellen wir fest, dass die Riester-Rente nominell zwar ein großer Erfolg war, aber an vielen Stellen – darauf ist Herr Minister schon eingegangen – zu kompliziert, zu bürokratisch, zu teuer und vor allen Dingen zu renditearm war. Infolgedessen wurde die Riester-Rente in den Medien mehr als kritisch beurteilt. Am Ende waren die Angebote zum Abschluss einer solchen Riester-Rente weder für den Sparer noch für den Anbieter interessant. Neben der sogenannten Beitragsgarantie, nach der zu Leistungsbeginn zumindest die eingezahlten Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen mussten, gab es weitere Punkte, die einer erfolgreichen Verbreitung dieser Vorsorgeform im Wege standen: teilweise hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei Abschluss fällig wurden und einen späteren Wechsel des Anbieters unattraktiv machten, und die weitestgehende Beschränkung auf versicherungsnahe Produkte, die eine lebenslange Rente versprachen, aber aufgrund der Vorgaben nur überschaubare Anlageerfolge erzielten, ferner eine komplexe Fördersystematik, die in fester Relation zum Bruttoarbeitseinkommen stand und fortlaufend überprüft werden musste. Mit Beginn der Leistungsphase im Alter entscheidet der Sparer dann selbst, ob er eine lebenslange Rente oder einen zeitlich begrenzten Auszahlplan haben möchte.
13:32
03.07.2015
Peter Weiß CDU/CSU

Rentenversicherungsrecht
Das haben die meisten so verstanden: Jetzt muss ich aber schnell einen Antrag auf Rente stellen. Dies zeigt: Länger arbeiten lohnt sich auch durch mehr Rente. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der Debatte über das Rentenpaket der Großen Koalition und auch danach haben wir erlebt, dass vor allem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Maßnahmenkatalog scharf kritisiert, die Nachhaltigkeit der Finanzierung unserer gesetzlichen Rente infrage gestellt und vor allen Dingen eine deutliche Polemik gegen die sogenannte abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren geführt hat. Nun wundere ich mich sehr, dass der Antrag der Grünen Folgendes vorsieht: Künftig soll man die Rente ab 60 beantragen können. Gegen die Rente mit 63 wird polemisiert, und jetzt wird die Rente ab 60 beantragt. Unser Vorschlag, es zu ermöglichen, die Teilrente früher zu beziehen, wird sich im Gegensatz zur Rente mit 63 und zur Mütterrente nicht negativ auf die Rentenkasse auswirken, weil die vollen Abschläge wirksam werden; das ist der entscheidende Punkt. Herr Kollege Kurth, das heutige Recht sieht wie folgt aus – um das allen Zuhörerinnen und Zuhörern zu erklären –: Ab dem Erreichen des 63. Lebensjahres kann ich vorzeitig in Rente gehen. Ich kann aber auch, wenn ich will, eine Teilrente beantragen, zum Beispiel zu 50 Prozent in Rente gehen und zu 50 Prozent weiterarbeiten. In der Tat: Auf diese Rente werden im Vergleich zu dem, was sich erreichen lässt, wenn man erst mit 67 in Rente geht, Abschläge erhoben. Entschuldigung, aber das bedeutet die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Dabei haben Sie bei der Rente mit 63 gegen die Regelung polemisiert, die wir geschaffen haben. Aber richtig ist auch: Zuerst einmal muss die Rentenversicherung für mehrere Jahre diese vorzeitige Rente mit hohen Summen vorfinanzieren. Der eine hat Abschläge bei der Rente hinzunehmen, die ihm ein Leben lang bleiben, während dem anderen seine Abschläge durch Steuermittel ausgeglichen werden.
13:42
10.04.2014
Ewald Schurer SPD

Arbeit und Soziales
Ich komme jetzt auf ein Thema zu sprechen, das meines Erachtens im Augenblick neben dem Thema Mindestlohn im Brennpunkt steht: die Debatte um die Rente mit 63. Frau Deligöz, Sie haben gerade im Zusammenhang mit dem Rentenpaket von einer Kampagne der Bundesregierung gesprochen; das war aber nur eine kleine Informationskampagne. Überall im Lande wird mit wirklich bitteren polemischen Thesen versucht, das Vorhaben der Rente mit 63 zu zerschießen, aber ohne Erfolg; denn die jüngsten Umfragen besagen, dass sogar die große Mehrheit der jungen Menschen sagt: Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, der oder die verdient eine uneingeschränkte Rente mit 63. Die Rente mit 63 ist ein riesiger Erfolg für uns. Für mich ist das eine große Kampagne, bei der versucht wird, mit Missinformation gegen den Sozialstaat zu Felde ziehen und die öffentlichen Systeme wie etwa die gesetzliche Rente im Lande zu diskreditieren. Laut Berechnungen des BMAS hatten – unter Berücksichtigung der bisherigen Gesetzmäßigkeit bei der Rente – 150 000 Menschen die Absicht, mit 63 Jahren, aber mit Abschlägen, in Rente zu gehen. Wir wissen: Wenn die Rente mit 63 kommt, dann wird uns das im ersten Jahr 900 Millionen Euro kosten. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es in unserem Land eine große Zustimmung für die Rente mit 63 gibt, und das trotz der zum Teil demagogischen Kampagnen. Richtig ist: 80 Prozent der Menschen in unserem Lande sind für die Rente mit 63. Selbst zwei Drittel der jungen Menschen sagen – ich wiederhole mich –: Das ist verdient und nicht geschenkt. Um zur Versachlichung beizutragen, wäre es wichtig, sich die aktuelle Situation im Lande hinsichtlich der Verrentung anzuschauen, um das Programm „Rente mit 63“ in die gesellschaftliche Realität einbetten zu können. Ich frage Sie: Ist es nicht richtig, dass genau die Personen, die zu den genannten Zeitpunkten in Rente gehen müssen, überhaupt nichts von der Rente mit 63 haben, da sie ja erkennbar vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen? Die Rente mit 63 kann in der Tat nicht alle Widersprüche innerhalb des Rentensystems auflösen, aber sie ist eindeutig ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit für jene Menschen, die nach 45 Beitragsjahren ihre Rente selbst erwirtschaftet haben. An die Freundinnen und Freunde der Union gerichtet, sage ich: Ich wünsche mir, dass jetzt nicht so viele Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion wie wild durch die Gegend hoppeln – Ostern steht vor der Tür – und in den Medien und überall sonst aufgeregt sagen: Das mit der Rente mit 63 geht nicht. Das ist für Menschen, die auf diese Rente angewiesen sind, eine gute Geschichte. Ich sage dazu: Die Rente wird auch künftig durch Beiträge, ergänzt durch eine Steuerfinanzierung, gesichert werden. Auch in 10, 20 und 30 Jahren wird es die gesetzliche Rente als großen Baustein der Alterssicherung der Menschen immer noch geben und geben müssen. In der Rentendiskussion wird oft der Fehler gemacht, zu glauben, dass es sich bei der Rente nur um Kosten handelt. Die Rente ist im Zusammenhang mit der Wertschöpfung der Volkswirtschaft zu sehen. So trägt die Rente volkswirtschaftlich – makro- und mikroökonomisch – zur Bereicherung bei. Bei der Ausschüttung der Rente handelt es sich um Milliardenwerte, über die durch Konsum und Leistung Menschen, die noch im Arbeitsleben stehen, beschäftigt werden.
06:57
18.03.2022
Tanja Machalet SPD

Rentenversicherung-Mindestrücklagengesetz
14:34
18.12.2015
Peter Weiß CDU/CSU

Lebensstandardsichernde Rente
1957 ist es mit der Einführung der dynamischen Rente zum ersten Mal gelungen, die Rentenversicherung so umzubauen, dass sie Leistungen erbringt, durch die wirklich der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann. Der Zeitpunkt der Einführung der dynamischen Rente ist das entscheidende Geburtsdatum. Seither hat sich die Welt aber geändert: 1960 haben die Menschen, die in Rente gingen, im Durchschnitt 10 Jahre lang Rente beziehen können, bis sie verstorben sind. Man profitiert also doppelt so lang von seinem Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Deswegen hat sich auch das Verhältnis zwischen der Zahl der Menschen, die eine Rente beziehen, und der Zahl derjenigen, die aufgrund ihrer Arbeit Beiträge in das Rentenversicherungssystem zahlen, verändert. Herr Birkwald, egal welche Zahl Sie nehmen, der Punkt ist der: Die Zahl derjenigen, die mit ihren Beiträgen das finanzieren müssen, was die Rentnerinnen und Rentner an Rente bekommen, nimmt kontinuierlich ab und wird auch in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen. Einerseits wird die Rentenbezugsdauer länger – es ist ja schön, dass wir alle länger leben können und dürfen –, andererseits nimmt die Zahl derjenigen ab, die diese Rente für die große Zahl von Rentnerinnen und Rentnern aktuell finanzieren. Wir haben noch etwas gemacht, was ebenfalls zur Generationengerechtigkeit beiträgt, hier bisher aber nicht erwähnt worden ist: Die gesetzliche Rente wird längst nicht mehr nur aus Beiträgen finanziert, sondern wir haben durch einen ständig steigenden Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, aus dem Steueraufkommen, alle Einkunftsarten und damit alle Mitbürgerinnen und Mitbürger an der Finanzierung der gesetzlichen Rente beteiligt. Wir finanzieren also die solidarisch finanzierte Rente zusätzlich aus Steuermitteln. Das heißt, er hat zu einer höheren Rentenanpassung geführt, weil aufgrund der hervorragenden wirtschaftlichen Lage in unserem Land die Zahl derjenigen, die arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, so deutlich stärker gestiegen ist als die Zahl derjenigen, die in Rente gegangen sind. Ich frage Sie: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Nachhaltigkeitsfaktor in den nächsten 14 Jahren dafür sorgen wird, dass massenhaft Rentnerinnen und Rentner deutlich weniger Rente erhalten werden? Das beweist nur, dass eines richtig ist: Der Nachhaltigkeitsfaktor und auch der früher von der CDU und Norbert Blüm vorgeschlagene demografische Faktor haben einen Ausgleich geschaffen zwischen der Generation, die arbeitet und Beiträge zahlt, und der Generation, die im Ruhestand ist und Rente bezieht.
09:44
05.06.2014
Peter Weiß CDU/CSU

Rente aus Beschäftigung in einem Ghetto
Jeder und jede, der oder die unter den schrecklichen Zuständen in einem Ghetto leben und arbeiten musste, kann rückwirkend ab dem Jahr 1997 Rente beantragen. Wie die Frau Staatssekretärin schon dargestellt hat, kann jeder für sich berechnen lassen, ob er die bisherige, vier Jahre rückwirkend gewährte Rente beziehen will oder ob er sie neu berechnen lassen will und sich ab dem Jahr 1997 ausbezahlen lassen will. Es ist, wie ich glaube, wichtig, dass wir denen, die als Hinterbliebene von Anspruchsberechtigten heute hochbetagt unter uns leben, die Möglichkeit eröffnen, die ihnen und ihrem Ehepartner zustehende Rente in Form der Witwenrente zu beziehen. Aber natürlich wünschen wir uns, dass jemand, der in Polen lebt, in Polen, wenn auch nach polnischem Recht, eine eigene Rente für im Ghetto geleistete Arbeit bekommt. Es war eine schwierige Geschichte; denn es ist rentenrechtlich so, dass man dann, wenn man später Rente bezieht, einen Zuschlag bekommt. Die Menschen, die ab 2005 ihre Rente bekommen haben, haben eine höhere Rente bekommen als dann, wenn sie sie schon ab 1997 bekommen hätten. Es wurde die Möglichkeit erörtert, dass die Menschen eine Nachzahlung bekommen, dafür aber für die Zukunft eine geringere Rente erhalten. Da haben wir gefragt: Kann man das den Menschen wirklich zumuten, dass man sagt, ihr kriegt eine geringere Rente? Es gab einen Moment, in dem der Prozess fast gestoppt worden wäre, weil gesagt worden ist: Durch die Rentenaufschläge wird doch ausgeglichen, dass die Menschen erst später Rente bekommen haben. Wir wollen kein Almosen, sondern wir haben gearbeitet und möchten dafür unsere wohlverdiente Rente haben.