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05:16
05.03.2015
Markus Kurth DIE GRÜNEN

Rentenrechtliche Anrechnung von Mutterschutzzeiten
Meine Damen und Herren, gleichwohl gibt diese Debatte noch einmal die Gelegenheit, grundsätzlich auf zwei oder drei Dinge bezüglich der sogenannten Rente mit 63 – oder besser: abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – einzugehen. Tatsache ist doch – niemand will denen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, dies streitig machen –, dass das an den großen Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rente steht, vorbeigeht und nicht diejenigen trifft, die es wirklich brauchen. All diese zahlen aber die Rente mit 63 mit, und zwar gleich mehrmals. Während die einen nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen können, obwohl sie vielleicht noch arbeiten könnten, werden voll erwerbsgeminderte Personen mit Abschlägen bestraft, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts gar nicht frei wählen können – und dies, obwohl einige von ihnen vielleicht noch ganz gerne weitergearbeitet hätten. Auf all diese Ungerechtigkeiten gibt die Rente mit 63 keine Antworten. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist auch mit erheblichen geschlechterpolitischen Effekten verbunden. Man sieht das jetzt in meiner Nachbarstadt Bochum: Diejenigen Opelaner, die nach der Werksschließung arbeitslos werden, zwei Jahre arbeitslos sind und dann möglicherweise die Voraussetzungen erfüllen könnten, wenn die Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens anerkannt würde, werden die abschlagsfreie Rente nicht bekommen. Er wird die Voraussetzungen für die Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit erfüllen.
14:10
30.09.2011
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Altersarmut
Er ist Rentner, und er tourt als Berlins erste mobile Pfandflaschenstation mit seinem Rollstuhl jeden Tag acht Stunden durchs Regierungsviertel, um seine Rente aufzustocken. Er hat lange Jahre als Ingenieur gearbeitet und erhält dennoch nur 760 Euro Rente. Sie haben die private Riester-Rente und ungerechte Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt und den Niedriglohnsektor massiv ausgedehnt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Grüne und SPD mit diesem Unsinn begonnen haben, CDU und SPD mit der Rente erst ab 67 die rentenpolitische Demontage und diese falsche Politik nahtlos fortgesetzt haben und Schwarz-Gelb diesen Weg unbeirrt weitergeht. Die Folge: Die Rente sichert den einmal erreichten Lebensstandard schon längst nicht mehr. Und: Die Rente schützt nicht einmal mehr vor Altersarmut. Wer heute in Rente geht, erhält eine immer niedrigere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - die Herr Weiß stärken will -, als dies früher üblich war. Aktuell erhalten westdeutsche Neurentner nur noch 808 Euro Rente im Durchschnitt. Herr Weiß, Sie haben eben gesagt, die Rente würde heute schon vor Altersarmut schützen. Das sind 113 480 Menschen mehr, bei denen die Rente nicht mehr zum Leben reicht. Seniorinnen und Senioren, die nachts Taxi fahren, im Morgengrauen Büros putzen oder abends als Klofrau jobben, machen das nicht, weil sie sich langweilen, sondern weil die Rente schlicht nicht zum Leben reicht. Sie haben nämlich einen "Regierungsdialog Rente" ins Leben gerufen, doch die bisher von Ihnen in diesem Rahmen vorgelegten Vorschläge sind wirkungslos und zum Teil kontraproduktiv. Bei dem "Regierungsdialog Rente" sind die Oppositionsparteien bisher gar nicht eingeladen. Also noch einmal: Sehr geehrte Frau von der Leyen, Sie haben einen "Regierungsdialog Rente" ins Leben gerufen. Sie sind wirkungslos, weil Sie die Erwerbsminderungsrente nur an die unsägliche Rente ab 67 anpassen, aber kein bisschen verbessern wollen. Ihr Vorschlag, die Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitig in Rente gegangene Ältere zu erweitern, ist kontraproduktiv; denn mit Ihrer Kombirente werden prekäre Beschäftigungen als eine zentrale Ursache der Altersarmut eben nicht bekämpft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rente muss vor Armut schützen. Gute Arbeit - unbefristet, am besten in Vollzeit, keine Leiharbeit, mit guten Löhnen, von denen man leben kann - ist das Fundament einer guten Rente; das will die Linke. Damit die Rente das einmal im Leben durch gute Arbeit Erreichte sichert, müssen alle Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen und die Rente erst ab 67 unbedingt zurückgenommen werden. Denn nur wer mindestens 9,98 Euro in der Stunde verdient, schafft es, nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der heutigen Grundsicherung zu erhalten. Um Altersarmut wirkungsvoll einzudämmen, muss auch der Solidarausgleich in der Rente gestärkt werden.
06:43
04.12.2014
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Altersgerechte Übergänge in die Rente
Die Bundesregierung hat ihren Rentenversicherungsbericht und den Bericht zur Rente erst ab 67 vorgelegt, und die Reaktionen waren verheerend. Und Norbert Blüm hat vorgestern in der Saarbrücker Zeitung die Riester-Rente als den größten Irrweg in der jüngsten Geschichte der Rentenversicherung bezeichnet. Kommen wir zur Rente erst ab 67. Da haben Sie in Ihrem Rentenbericht wieder einmal schön die ollen Kamellen herausgeholt: Mehr Ältere würden länger arbeiten, also sei alles okay. Aber Union und SPD halten sich die Augen zu und an der Rente erst ab 67 fest, und das ist schlecht. Im Dezember 2013 waren es aber gerade einmal 33 Prozent, und im Alter von 64, also kurz vor der Rente, haben nur 16 Prozent einen sozialversicherungspflichtigen Job, und nur mickrige 11 Prozent arbeiten in Vollzeit. Die beiden können aber auch nicht in die Rente ab 63 gehen, weil sie noch keine 63 sind und weil sie natürlich auch die 45 Jahre Wartezeit noch nicht geschafft haben. Die schreien doch am lautesten: „Fachkräftemangel“, „Arbeiten bis 70“, „Rente nicht mehr bezahlbar“. Ich zitiere die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Die Koalition macht die Rente mit 70 attraktiver“. Sie diskutieren jetzt darüber, den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge zu erlassen, wenn die Beschäftigten weiter arbeiten, statt „nur“ in Rente zu gehen. Wir wollen gute Arbeit bis zur Rente, und zwar ohne Megastress Liebe Koalition, nehmen Sie die Rente erst ab 67 zurück; Nach 40 Jahren Arbeit soll man ab 60 in Rente gehen können.
07:30
15.05.2020
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Grundrentengesetz
Ihre sogenannte Grundrente ist eine reformierte und verkomplizierte „Rente nach Mindestentgeltpunkten“. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten ist eine wirksame und gute Rentenart für Menschen mit niedrigen Renten. Es sind übrigens zu 83 Prozent Frauen, die noch heute von der Rente nach Mindestentgeltpunkten mit durchschnittlich knapp 80 Euro profitieren, und das, liebe CDU-Kollegen Pfeiffer, Linnemann, Willsch oder von Stetten, völlig ohne jegliche Einkommens- oder Bedürftigkeitsprüfung. Wer viel verdient, erhält im Alter eine hohe Rente; wer zu niedrigen Löhnen arbeiten musste, erhält nur eine sehr kleine Rente. Nur wer 45 Jahre lang ein durchschnittliches oder ein sehr gutes Einkommen erzielt hat, kann in Deutschland eine armutsfeste oder eine gute Rente erwarten. Die Gewerkschaften und die Sozialverbände begrüßen darum einhellig, dass jetzt eine Nachfolgeregelung für die Rente nach Mindestentgeltpunkten auf dem Tisch liegt. Die neuen Freibeträge beim Wohngeld und für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung, dem Rentner-Hartz IV, werden viele Betroffene im Geldbeutel spüren. Die Freibeträge für die Betriebsrente und für die Riester-Rente gibt es ja schließlich auch ohne Einschränkung. Ich sage: Die gesetzliche Rente muss hier gleichberechtigt werden. Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Fassung wird das eigentliche Ziel der sogenannten Grundrente, nach einem langen Erwerbsleben eine Rente zu erhalten, die über dem Sozialhilfeniveau liegt, für sehr viele Betroffene nicht mehr erreicht werden.
07:27
01.03.2012
Johannes Vogel FDP

Mindestrente
Zweitens - Kollege Schreiner hat eben darauf hingewiesen, welche Vorschläge Sozialdemokraten hier in den letzten Monaten eingebracht haben -: die Abkehr von der Rente mit 67. Sie von der SPD haben die Rente mit 67 eingeführt und wollen sich nicht mehr dazu bekennen. An dieser Stelle möchte ich den Kollegen Müntefering zitieren, der noch vor wenigen Wochen im Bayerischen Rundfunk zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Ältere gesagt hat, das sei "der entscheidende Aufstieg der letzten Jahre"; die Bedingungen für die Rente mit 67 seien erfüllt. Deshalb seien alle Vorwürfe, die Rente mit 67 bedeute de facto eine Rentenkürzung, nur als "Unsinn" zu bezeichnen. Sie wissen, dass in dem berühmten Rentenkompromiss der Großen Koalition zur Rente mit 67 vereinbart worden ist, dass eine eventuelle Anhebung des Renteneintrittsalters im Lichte der Entwicklung des Arbeitsmarktes für Ältere geprüft werden soll. Sie können doch nicht im Ernst bestreiten, dass bei einer Beschäftigungsquote der Älteren von gut einem Viertel die Rente mit 67, die Anhebung des Renteneintrittsalters, nichts anderes ist als blanker Rentenbeschiss. Das wollten auch Sie, als Sie die Rente mit 67 eingeführt haben - die übrigens nicht ab morgen gilt, sondern in den nächsten Jahren schrittweise eingeführt wird. Er hat noch vor wenigen Tagen im Bayerischen Rundfunk gesagt, die Entwicklung der letzten Jahre zeige, der Arbeitsmarkt entwickele sich dort, die Voraussetzungen für die schrittweise Einführung der Rente mit 67 seien erfüllt. Wenn Sie dazu nicht mehr stehen, dann erweisen Sie den Älteren am Arbeitsmarkt einen Bärendienst, erst recht den Jüngeren, die zukünftig eine sichere Rente bekommen wollen, Herr Kollege Schreiner. folgt einem einfachen Grundsatz: "... gleiche Rente für gleiche Lebensleistung". Es ist deshalb gut, dass Sie hier keine Verantwortung für die Rente tragen, sondern dass wir uns darum kümmern können, die Rente zukunftssicher zu machen - durch Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, durch ein Bekenntnis zu den Strukturreformen der letzten Jahre und auch durch Reformen, die jetzt notwendig sind, um der kommenden Gefahr von Altersarmut vorzubeugen und um auf sie zu reagieren.
08:47
15.12.2011
Karl Schiewerling CDU/CSU

Rente ab 67
Die dritte Wahrheit ist: Die Menschen bekommen monatlich vielleicht weniger Rente, aber bezogen auf ihre Lebenszeit bekommen sie mehr Rente. Die Rente mit 67 ist nichts anderes. Die Rente mit 67 ist in der Großen Koalition nicht mit Hurra eingeführt worden, als etwas, mit dem wir mit großer Begeisterung vor die Presse getreten sind, sondern aus der Erkenntnis, dass wir für die Zukunft der Menschen in unserer Gesellschaft die Verantwortung tragen. Der guten Ordnung halber will ich noch einmal darauf verweisen, was die Rente mit 67 bedeutet. Sie gehen nicht mit 65 Jahren in Rente, sondern mit 65 Jahren und einem Monat. Ich halte diesen Schritt für zwingend notwendig, weil wir ohne ihn keine schlüssigen Antworten auf die Frage geben können, wie wir in Zukunft die für alle wichtige umlagefinanzierte Rente erhalten können. Wir haben mit dem Beschluss zur Einführung der Rente mit 67 ein Begleitpaket geschnürt. Wir werden die Rente mit 67 in ihrer vollen Entfaltung erst im Jahre 2029 - je nach Rentenanrechnungszeit 2031, das will ich gerne konzedieren - erreicht haben. Ich mache aber überhaupt keinen Hehl daraus, dass wir hinter dem Anliegen der Bundesarbeitsministerin stehen, dass gerade diejenigen unterstützt werden sollen, die in ihrem Leben getan haben, was sie konnten, die Kinder erzogen und ihre alten Angehörigen gepflegt haben und deswegen keine auskömmliche Rente haben, das heißt, keine Rente, die über dem Grundsicherungsniveau liegt. Es ist wichtig, dass auch diese Menschen in Zukunft von der Rentenversicherung eine Rente erhalten. Dazu gehört auch die Rente mit 67.
11:13
01.03.2012
Elke Ferner SPD

Mindestrente
Manches wird klarer, wenn man es an einem konkreten Beispiel deutlich macht: Ein selbstständiges Ehepaar, das nicht rentenversichert war und auch sonst keine Vorsorge für eine -monatliche Rente betrieben hat, das aber 40 000 Euro Geldvermögen ansparen konnte, das ein Altersvorsorgevermögen von fast 100 000 Euro besitzt und auch noch in einer 130 Quadratmeter großen Wohnung lebt, bekommt monatlich 1 800 Euro Rente, Jahr für Jahr, und das steuerfinanziert. Wenn man sich anschaut, was dieses Ehepaar, abhängig vom Tarifvertrag, an Rente bekommt, stellt man fest, dass beide zusammen zwischen 1 640 und 2 120 Euro Rente erhalten - gegenüber 1 800 Rente steuerfinanziert, ohne eine eigene Anstrengung. Mit 10 Euro Mindestlohn kommen Sie nach 40 Versicherungsjahren - Sie wollen ja auch, dass jemand nach 40 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann - auf 742 Euro Rente, also auf weniger als 900 Euro. Dann komme ich zum Thema: abschlagsfreie Rente nach 40 Versicherungsjahren, und zwar ohne Mindest-alter. Die IG Metall fordert, wenn ich es richtig sehe, eine Rente ohne Abschläge nach 40 Versicherungsjahren und ab dem 60. Lebensjahr, stellt also zwei Bedingungen. Bei gleicher Beitragsleistung und gleicher Lebenserwartung bezieht er oder sie zehn Jahre länger Rente als derjenige oder diejenige, der und die mit 25 angefangen hat, zu arbeiten. Nach 45 Versicherungsjahren hat diejenige in Westberlin 967 Euro Rente und derjenige in Ostberlin 981 Euro Rente, also schon ein bisschen mehr. Wenn man jetzt aber Ihrem Vorschlag folgt, bleibt die Rentnerin im Westen bei 967 Euro Rente; der Rentner im Osten kriegt aber 1 100 Euro Rente, ohne dass er mehr eingezahlt oder verdient hat; der einzige zusätzliche Verdienst ist die Geografie, sprich: der Wohnort.
08:07
15.12.2011
Max Straubinger CDU/CSU

Rente ab 67
Wir reden wiederum, zum x-ten Mal, über das Thema "Rente mit 67". Ich möchte vorweg feststellen, dass die Rente mit 67 eine Antwort auf die demografische Entwicklung in Deutschland ist. Eine sinkende Rentenbezugsdauer kann auch damit zu tun haben, dass die Menschen später in Rente gehen, weil wir die Frühverrentungsmöglichkeiten reduziert bzw. abgeschafft haben. Ich bitte Sie, mir jetzt, bitte schön, einmal einen Fall zu nennen - außer dem Sterbefall -, der ein Grund für den Wegfall einer Rente von geringverdienenden Männern sein könnte, die nach dem 65. Geburtstag Rente bezogen haben. Es ist ja toll, was den Linken alles einfällt, um Begründungen zu liefern, warum die Rente mit 67 unsozial sei. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte meine Rede mit der Feststellung begonnen, dass die Rente mit 67 eine Antwort auf die demografische Entwicklung in Deutschland ist. Allerdings drückt sich die SPD dann um die Antwort und will die Rente mit 67, die sie in der Großen Koalition unter dem tatkräftigen Einsatz des damaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering mit verabschiedet hat, nicht mehr mittragen. Deshalb geht es bei der Entscheidung über die Rente mit 67 darum, die Demografiefestigkeit unseres Rentenversicherungssystems herauszustellen, und darüber hinaus auch um Generationengerechtigkeit gegenüber den jüngeren Menschen in unserer Gesellschaft. Ich frage mich, wie die SPD begründen will, dass die Rente mit 67 jetzt nicht umsetzbar sei und erst dann umgesetzt werden könne, wenn 50 Prozent der Menschen vom 60. bis zum 64. Lebensjahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Das zeigt sehr deutlich, dass Sie sich knallhart und nur mit etwas schöneren Worten von der Rente mit 67 verabschieden und damit den gleichen Fehler wie 1998 begehen wollen, als Sie die Einführung des demografischen Faktors in der gesetzlichen Rentenversicherung verhindert bzw. ausgesetzt haben und plötzlich der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder aufgewacht ist und festgestellt hat, dass das sein größter Fehler war. Die Rente und vor allen Dingen die Rentenpolitik sind bei dieser Bundesregierung am besten aufgehoben.
07:46
14.06.2018
Ralf Kapschack SPD

Renten von Vertriebenen und Spät-/Aussiedlern
Über die Rente haben sich damals wahrscheinlich die wenigsten Gedanken gemacht. Sicher gibt es eine Reihe von ihnen, die jetzt eine geringe Rente bekommen; das ist keine Frage. Als einziger Gruppe wird Vertriebenen und Aussiedlern eine gesetzliche Rente ermöglicht, obwohl dieser Rente keine eigenen Beiträge gegenüberstehen. Seit 1959 erhalten Vertriebene und Spätaussiedler über das Fremdrentengesetz eine gesetzliche Rente. Da ist in den vergangenen Jahren ja auch schon einiges umgesetzt worden: Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten in der Mütterrente. Das löst nicht alle Probleme – stimmt –, aber die Stabilisierung des Rentenniveaus ist wichtig, um Renten und Löhne nicht weiter auseinanderdriften zu lassen, und das ist ein wichtiger Schritt – das kann man nicht oft genug sagen, finde ich –, um die Legitimation der gesetzlichen Rente und des Sozialstaats insgesamt zu erhalten. Sie schreiben, die jungen Aussiedler seien erwerbstätig und würden die Rente für ihre Eltern erwirtschaften. Deshalb stehe den Spätaussiedlern auch die volle Rente zu, nicht nur ein Teil davon. Nach dieser Logik müsste ja die Rente der Eltern jeweils nach der Erwerbstätigkeit ihrer Kinder erhöht oder auch gekürzt werden. Sie haben die Idee der umlagefinanzierten Rente nicht verstanden, oder Sie wollen sie bewusst missverstehen. Deshalb sind wir dafür, die gesetzliche Rente insgesamt zu stärken.
12:20
28.06.2013
Peter Weiß CDU/CSU

Ost-West-Angleichung im Rentenrecht
Wenn einer im Osten und einer im Westen 1 000 Euro verdienen würde, dann würde derjenige im Osten eine höhere Rente erhalten. Wenn Sie jetzt die Hochwertung abschaffen, dann hat das zum Ergebnis - auch wenn Sie den Rentenwert angleichen -, dass diejenigen im Osten, die dieselben Jobs wie diejenigen im Westen machen, am Ende eine geringere Rente als die im Westen haben. Aber nur wenn bei der Auszahlung der gleiche Rentenwert steht, dann haben die beiden auch hinterher dieselbe Rente. Fakt ist doch derzeit noch: Wenn jemand im Osten 45 Jahre gearbeitet und immer den Durchschnittslohn verdient hat und wenn jemand im Westen 45 Jahre gearbeitet und immer den Durchschnittslohn verdient hat und diese beiden am selben Tag in Rente gehen, dann hat der Mann oder die Frau aus dem Osten immer noch 108 Euro weniger Rente als der Mann oder die Frau aus dem Westen. Aber es gibt im westdeutschen Rentenrecht keine Methode, um diesen Unterschied bei der Rente auszugleichen. Sie wollen die Spaltung Deutschlands in der Rente beibehalten, indem Sie den Rentenwert in Ost und West auf das gleiche Niveau heben, aber gleichzeitig im Osten eine Höherwertung der Gehälter auf dem Rentenkonto beibehalten. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben eine gute Rente verdient. Deswegen ist die eigentliche Frage nicht nur eine des gleichen Rentenwerts, sondern die, ob wir eine Methodik entwickeln, die dazu führt, dass Menschen mit geringem Einkommen, die ein Leben lang gearbeitet haben, im Alter eine Rente beziehen, die so hoch ist, dass sie nicht um staatliche Unterstützung bitten müssen. Deswegen wollen wir - das ist ein zentraler Punkt unseres Wahlprogramms - eine Aufstockung von Niedrigrenten vornehmen, mit denen wir den Rentnerinnen und Rentnern signalisieren: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, der muss auch von seiner Rente leben können. - Im September 2005 - auch damals war Bundestagswahl; es war das Ende von Rot-Grün - haben die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zum ersten Mal eine Rente auf Pump bekommen. Die Rentenversicherung musste beim Finanzminister zusätzliches Geld besorgen, um die Rente ausbezahlen zu können. Wir sind in der Lage, die Rente auszubezahlen, ohne beim Finanzminister anzuklopfen. Liebe Rentnerinnen und Rentner, liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, es gibt einen Gesichtspunkt, nach dem Sie Ihre Wahlentscheidung treffen sollten: Wer hat die Rente wieder auf eine solide Basis gestellt? Wer kann wieder mit einer Rücklage in der Rentenkasse operieren, statt die Rente auf Pump auszahlen zu müssen? Das bedeutet auch eine sichere Rente.
07:25
24.09.2015
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
Chronisch Kranke, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, und Beschäftigte, die 45 Jahre lang geschuftet haben und dieses Jahr ab 63 Jahren in Rente gehen können, profitieren ebenfalls vom Rentenpaket. Nein, viele Mütter müssen einen Monat länger arbeiten als alle anderen, damit sie die Rente ab 63 bzw. 65 ohne Abschläge bekommen. Ein Monat Mutterschutz vor der Geburt wird den Müttern nicht auf die 45 Jahre – oder die 540 Monate – Wartezeit angerechnet, die sie brauchen, um ab 63 bzw. künftig ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen. Denn bei keiner Mutter, deren Kind im ersten Drittel eines Monats geboren wurde und die nicht bereits zehn Jahre zuvor schon ein Kind geboren hatte, zählt der Mutterschutzmonat vor der Geburt zur Wartezeit der Rente ab 63. Bei keiner einzigen! Herr Kollege Dr. Zimmer, wenn es die Rente ab 63 schon früher gegeben hätte, wäre auch bei Ihrer Mutter der Mutterschutzmonat nicht für die Rente angerechnet worden. Darum zählt der komplette Monat April dazwischen nicht als Wartezeit für die Rente für besonders langjährige Versicherte. Ihnen geht es nur darum, dass sie nicht durch den Umstand, dass sie Kinder geboren haben, benachteiligt werden und dass sie nicht einen Monat länger auf die Rente ab 63 warten müssen als Männer. Frau Kollegin Schmidt, vielleicht werden Sie als Sozialdemokratin gleich Ihr Argument wiederholen, dass Frauen noch ganz andere Probleme bei der Rente hätten. Dann gäbe es eine Gerechtigkeitslücke weniger in der Rente.
14:32
14.06.2012
Ingrid Arndt-Brauer SPD

Risiken der Riester-Rente
Wir haben gehört: Es gab eine Vorgeschichte der Riester-Rente, die man immer vor Augen haben muss. Man kann die Riester-Rente nicht nur danach beurteilen, wie sie heute ist, sondern man muss auch überlegen, warum sie überhaupt eingeführt wurde. Wir haben die Situation, dass wir die Riester-Rente leider - ich bedaure das - nicht verpflichtend für alle gemacht haben, die sie gebraucht hätten oder noch brauchen werden. In den letzten Jahren wurde die Riester-Rente schon ein wenig attraktiver gestaltet. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man die Riester-Rente ad hoc verbessern könnte. Ich denke, wir alle finden es nicht gerecht, dass Menschen, die privat Geld zurückgelegt und eine Riester-Rente angespart haben, dann, wenn sie keine auskömmliche Rente haben und in der Grundsicherung sind, überhaupt nichts von diesen zusätzlich angesparten Mitteln bekommen. Müsste es nicht eine Gleichbehandlung von Riester-Rente und gesetzlicher Rente geben? Danach wird die gesetzliche Rente voll angerechnet, und die Riester-Rente soll hinzukommen. Das heißt, wenn man in die Situation kommt, dass man vermindert arbeitet, weswegen man später Rente in einer Höhe bekommt, die unter der Grundsicherung liegt, dann sollte einem das, was zusätzlich angelegt worden ist, in irgendeiner Form als Bonus zugutekommen. Dieser Antrag hat den Titel "Risiken der Riester-Rente offenlegen - Altersvorsorge von Finanzmärkten entkoppeln". Aber ich denke, dass das kein grundsätzliches Problem der Riester-Rente ist. Sie haben gerade gesagt, die Riester-Rente sei aus demografischen Gründen notwendig. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung gibt, wonach wir beispielsweise auf die Rente erst mit 67 komplett verzichten könnten, wenn der Beitragssatz um einen halben Prozentpunkt angehoben wird? Und zu der anderen Rechnung: Es hört sich immer ganz toll an, wenn man sagt, wir müssten den Beitragssatz nur um 0,5 Prozentpunkte erhöhen und bräuchten dann die Rente mit 67 nicht. Die Riester-Rente ist - ich habe es eben schon gesagt - verteilungspolitisch korrekt, weil gerade die niedrigen Einkommen maximal gefördert werden. Man muss den Leuten immer wieder sagen, dass es sinnvoll ist, mit einer Riester-Rente vorzusorgen. Natürlich ist die Riester-Rente nicht renditestark oder renditemächtig.
11:33
30.09.2011
Peter Weiß CDU/CSU

Altersarmut
Wer ein Leben lang gearbeitet und für das Alter vorgesorgt hat, der soll sich darauf verlassen können, dass er im Alter von seiner Rente und dem, was er für das Alter vorgesorgt hat, leben kann und nicht auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen ist. Dass es uns gelungen ist, Altersarmut durch Rente und ein auskömmliches Altersauskommen zu vermeiden, ist die größte Erfolgsstory des deutschen Sozialversicherungssystems. Nur 1,8 Prozent derer, die eine volle Rente beziehen, müssen zurzeit staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen. Das zeigt: Rente schützt vor Altersarmut. Sie haben eben gesagt, man müsse die gesetzliche Rente stärken. Wenn die gesetzliche Rente gestärkt werden soll, dann müssten auch die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Obwohl die Grundaussage "Rente schützt vor Altersarmut" stimmt, stellen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bange Frage: Wird das auch in Zukunft so sein? - Ihr Vorschlag sieht vor, dass derjenige, der sich keine auskömmliche Rente in seinem Leben erarbeiten konnte, ab dem Jahr 2013 eine Zuschussrente beantragen kann, die eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 850 Euro garantiert. Wer alle Unterschiede im Rentenversicherungssystem einebnet und gleiche Rente für alle fordert, ob sie gearbeitet oder nicht gearbeitet haben, ob sie einbezahlt oder nicht einbezahlt haben, der festigt nicht das System der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern er zerstört es in Wahrheit. Wenn die Rente nichts mehr mit Arbeits- und Beitragsleistung zu tun hat, dann wird einerseits das Arbeiten entwertet - der Wert der Arbeit wird nicht gestärkt, sondern sie wird entwertet -, andererseits ist die Rente keine Anerkennung mehr für die Lebensleistung. In dem Modell, das jetzt vorgelegt worden ist, ist es dadurch, dass Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, auch für die, die langzeitarbeitslos waren, möglich, die 850-Euro-Rente zu bekommen. Selbst ein Mindestlohn von mehr als 9 Euro würde nicht zu einer Rente von 850 Euro führen. Bleibt die Rente Anerkennung für Lebensleistung, oder werden alle unabhängig von ihrer Arbeitsleistung gleichgestellt?
08:58
01.03.2013
Karl Schiewerling CDU/CSU

Rentenrecht
Ich sage Ihnen: Die Situation der Rente ist gut. Ich habe natürlich nicht schlecht gestaunt, als damals viele gesagt haben, die umlagefinanzierte Rente sei nicht mehr sicher und brauche man nicht mehr; es müsse alles auf die private Vorsorge und kapitalgedeckte Systeme umgestellt werden. Darauf hat Herr Riester reagiert und gesagt: Wir machen eine schöne Rente, indem die Leute privat vorsorgen. - Daraus ist die Riester-Rente geworden, also keine Kolb-Rente, sondern eine Riester-Rente. Diese Riester-Rente haben wir begrüßt, weil im Prinzip Folgendes getan wird: Es wird akzeptiert, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung, von der die kapitalgedeckten Systeme genauso betroffen sind wie die umlagefinanzierten Systeme, auf Dauer Vorsorge betreiben müssen. Zum Thema Rente gab es heute sehr viele Zwischenfragen. Alles zusammengenommen, die umlagefinanzierte Rente, die -betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge, -sichert das Einkommen im Alter. In den Anträgen der Linken schwingt das Pendel genau zur anderen Seite, und alles und jedes soll ausschließlich über die umlagefinanzierte Rente finanziert werden. Aber was machen Sie denn, wenn jemand behauptet, er bekomme 250 Euro Rente? Deswegen brauchen wir, Herr Kollege Birkwald, eben keine allgemeine Rente für jeden, Sie sagen: Egal, was jemand gemacht hat, er bekommt eine bestimmte Rente, und dann ist Schluss. - Die Grund-linie ist bei uns klar: Wer 40 Jahre lang gearbeitet hat oder Kinder erzogen oder alte Eltern gepflegt hat, soll eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten. Aber, meine Damen und Herren, an der Rente mit 67 werden wir nicht rütteln lassen.
05:24
11.12.2019
Peter Weiß CDU/CSU

Aktuelle Stunde zur Bekämpfung von Altersarmut
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von denjenigen, die bei uns in Deutschland eine gesetzliche Rente beziehen, sind nach wie vor knapp 3 Prozent auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Das zeigt, dass die gesetzliche Rente in Deutschland nach wie vor leistungsfähig ist. Das viel größere Problem bilden diejenigen, die gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, weil sie nie eingezahlt haben oder nur über ein paar wenige Jahre in die Rente eingezahlt haben und ansonsten nicht mehr. Deswegen ist die entscheidende Frage nicht, welche Veränderungen ich bei der gesetzlichen Rente vornehme, sondern, wie ich die Löcher stopfe, die dadurch entstehen, dass jemand gar keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Wenn man sich fragt: „Was sind das für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die trotz gesetzlicher Rente im Alter nicht genug zum Leben haben?“, dann stellt man fest, dass das vor allen Dingen Rentnerinnen und Rentner sind, die neben der gesetzlichen Rente kein zusätzliches Alterseinkommen haben, sprich: keine Zusatzrente. Deswegen ist das Entscheidende zur Vorsorge gegen Altersarmut, dass wir dafür sorgen, dass künftig möglichst alle Mitbürgerinnen und Mitbürger neben der gesetzlichen Rente auch eine Zusatzrente in Form der Betriebsrente oder privaten Altersvorsorge beziehen können. Deswegen ist es folgerichtig, und darin sind wir uns einig – in der Ausgestaltung sind vielleicht viele Fragen noch strittig –: Wir wollen, dass derjenige, der 35 Jahre in das System der gesetzlichen Rente eingezahlt hat, besser dasteht als derjenige, der nie eingezahlt hat, und damit die Chance hat, deutlich über das Grundsicherungsniveau zu kommen.