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09:44
05.06.2014
Peter Weiß (CDU/CSU)

Rente aus Beschäftigung in einem Ghetto
Jeder und jede, der oder die unter den schrecklichen Zuständen in einem Ghetto leben und arbeiten musste, kann rückwirkend ab dem Jahr 1997 Rente beantragen. Wie die Frau Staatssekretärin schon dargestellt hat, kann jeder für sich berechnen lassen, ob er die bisherige, vier Jahre rückwirkend gewährte Rente beziehen will oder ob er sie neu berechnen lassen will und sich ab dem Jahr 1997 ausbezahlen lassen will. Es ist, wie ich glaube, wichtig, dass wir denen, die als Hinterbliebene von Anspruchsberechtigten heute hochbetagt unter uns leben, die Möglichkeit eröffnen, die ihnen und ihrem Ehepartner zustehende Rente in Form der Witwenrente zu beziehen. Aber natürlich wünschen wir uns, dass jemand, der in Polen lebt, in Polen, wenn auch nach polnischem Recht, eine eigene Rente für im Ghetto geleistete Arbeit bekommt. Es war eine schwierige Geschichte; denn es ist rentenrechtlich so, dass man dann, wenn man später Rente bezieht, einen Zuschlag bekommt. Die Menschen, die ab 2005 ihre Rente bekommen haben, haben eine höhere Rente bekommen als dann, wenn sie sie schon ab 1997 bekommen hätten. Es wurde die Möglichkeit erörtert, dass die Menschen eine Nachzahlung bekommen, dafür aber für die Zukunft eine geringere Rente erhalten. Da haben wir gefragt: Kann man das den Menschen wirklich zumuten, dass man sagt, ihr kriegt eine geringere Rente? Es gab einen Moment, in dem der Prozess fast gestoppt worden wäre, weil gesagt worden ist: Durch die Rentenaufschläge wird doch ausgeglichen, dass die Menschen erst später Rente bekommen haben. Wir wollen kein Almosen, sondern wir haben gearbeitet und möchten dafür unsere wohlverdiente Rente haben.
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