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11.09.2014
Stephan Stracke CDU/CSU
Arbeit und Soziales
Bei der Diskussion über die Rente mit 63 haben wir von Anfang an darauf geachtet, keine Frühverrentungsanreize zu setzen.
Während in den 60er-Jahren die Lebensdauer nach Eintritt in die Rente bei rund 10 Jahren lag, liegt sie jetzt bei nahezu 20 Jahren.
Es ist auch notwendig, dass wir bei der abschlagsfreien Rente mit 63 – ich habe es erwähnt – vor allem darauf achten, dass Frühverrentungsanreize von vornherein vermieden werden.
Wir wollen einen Aufbruch in eine altersgerechte Arbeitswelt, und wir wollen aus der Rente mit 67 das Arbeiten mit 67 machen.
Eine Rente mit 60 Jahren bei versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen halte ich nicht für sinnvoll, auch nicht in Form einer Teilrente.
Eine Rente mit 60 wäre ein Irrweg für die Akzeptanz einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit und darüber hinaus vor allem eine Privilegierung von Gutverdienern, die sich Abschläge beispielsweise in Höhe von 25,2 Prozent leisten können.
Meines Erachtens wäre es sozialpolitisch erklärungsbedürftig, dass ein Arbeitnehmer mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht und weiterhin beim bisherigen Arbeitgeber in unverändertem Umfang beschäftigt bleibt.