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01.12.2016
Ingrid Fischbach
Drittes Pflegestärkungsgesetz
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden pflegerische Betreuungsleistungen zukünftig Regelleistungen der Pflegeversicherung.
Es war dadurch aber auch nötig, dass wir das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung im PSG III regeln.
Meine Damen und Herren, Norbert Blüm hat vor 21 Jahren, als er die Pflegeversicherung eingeführt hat, gesagt: Auch bei der Pflegebedürftigkeit lassen wir euch nicht alleine.
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