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05.03.2015
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Rentenrechtliche Anrechnung von Mutterschutzzeiten
Die Rente ab 63 war von Anfang an eine Mogelpackung.
Erstens, weil die Rente ab 63 für die nach 1964 Geborenen nur eine Rente ab 65 sein wird, und zweitens, weil Menschen bestraft werden, die längere Zeit nicht arbeiten durften; denn Hartz-IV-Zeiten zählen nicht zur Wartezeit.
Drittens war und ist die Rente ab 63 bzw. 65 eine Mogelpackung, weil auch Arbeitslosengeld-I-Zeiten in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Jahren Wartezeit zählen; 45 Jahre, die nötig sind, um die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren überhaupt beantragen zu können.
Aber ausgerechnet vier der sechs Wochen, die ich als werdende Mutter vor der Geburt meines Kindes im Mutterschutz war, zählen nicht zur Wartezeit für meine Rente ab 63, kritisiert die Petentin.
Nur Frauen kann es passieren, dass der Mutterschutz nicht angerechnet wird und sie darum möglicherweise nicht in die Rente ab 63 gehen können.
Mit diesem Gesetzentwurf kann die frauenfeindliche Ungerechtigkeit bei der Rente ab 63 bzw. 65 sofort beseitigt werden.
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