Vorschläge

Personen


13:32
03.07.2015
Peter Weiß (CDU/CSU)

Rentenversicherungsrecht
Das haben die meisten so verstanden: Jetzt muss ich aber schnell einen Antrag auf Rente stellen. Dies zeigt: Länger arbeiten lohnt sich auch durch mehr Rente. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der Debatte über das Rentenpaket der Großen Koalition und auch danach haben wir erlebt, dass vor allem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Maßnahmenkatalog scharf kritisiert, die Nachhaltigkeit der Finanzierung unserer gesetzlichen Rente infrage gestellt und vor allen Dingen eine deutliche Polemik gegen die sogenannte abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren geführt hat. Nun wundere ich mich sehr, dass der Antrag der Grünen Folgendes vorsieht: Künftig soll man die Rente ab 60 beantragen können. Gegen die Rente mit 63 wird polemisiert, und jetzt wird die Rente ab 60 beantragt. Unser Vorschlag, es zu ermöglichen, die Teilrente früher zu beziehen, wird sich im Gegensatz zur Rente mit 63 und zur Mütterrente nicht negativ auf die Rentenkasse auswirken, weil die vollen Abschläge wirksam werden; das ist der entscheidende Punkt. Herr Kollege Kurth, das heutige Recht sieht wie folgt aus – um das allen Zuhörerinnen und Zuhörern zu erklären –: Ab dem Erreichen des 63. Lebensjahres kann ich vorzeitig in Rente gehen. Ich kann aber auch, wenn ich will, eine Teilrente beantragen, zum Beispiel zu 50 Prozent in Rente gehen und zu 50 Prozent weiterarbeiten. In der Tat: Auf diese Rente werden im Vergleich zu dem, was sich erreichen lässt, wenn man erst mit 67 in Rente geht, Abschläge erhoben. Entschuldigung, aber das bedeutet die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Dabei haben Sie bei der Rente mit 63 gegen die Regelung polemisiert, die wir geschaffen haben. Aber richtig ist auch: Zuerst einmal muss die Rentenversicherung für mehrere Jahre diese vorzeitige Rente mit hohen Summen vorfinanzieren. Der eine hat Abschläge bei der Rente hinzunehmen, die ihm ein Leben lang bleiben, während dem anderen seine Abschläge durch Steuermittel ausgeglichen werden.
14
13:42
10.04.2014
Ewald Schurer (SPD)

Arbeit und Soziales
Ich komme jetzt auf ein Thema zu sprechen, das meines Erachtens im Augenblick neben dem Thema Mindestlohn im Brennpunkt steht: die Debatte um die Rente mit 63. Frau Deligöz, Sie haben gerade im Zusammenhang mit dem Rentenpaket von einer Kampagne der Bundesregierung gesprochen; das war aber nur eine kleine Informationskampagne. Überall im Lande wird mit wirklich bitteren polemischen Thesen versucht, das Vorhaben der Rente mit 63 zu zerschießen, aber ohne Erfolg; denn die jüngsten Umfragen besagen, dass sogar die große Mehrheit der jungen Menschen sagt: Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, der oder die verdient eine uneingeschränkte Rente mit 63. Die Rente mit 63 ist ein riesiger Erfolg für uns. Für mich ist das eine große Kampagne, bei der versucht wird, mit Missinformation gegen den Sozialstaat zu Felde ziehen und die öffentlichen Systeme wie etwa die gesetzliche Rente im Lande zu diskreditieren. Laut Berechnungen des BMAS hatten – unter Berücksichtigung der bisherigen Gesetzmäßigkeit bei der Rente – 150 000 Menschen die Absicht, mit 63 Jahren, aber mit Abschlägen, in Rente zu gehen. Wir wissen: Wenn die Rente mit 63 kommt, dann wird uns das im ersten Jahr 900 Millionen Euro kosten. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es in unserem Land eine große Zustimmung für die Rente mit 63 gibt, und das trotz der zum Teil demagogischen Kampagnen. Richtig ist: 80 Prozent der Menschen in unserem Lande sind für die Rente mit 63. Selbst zwei Drittel der jungen Menschen sagen – ich wiederhole mich –: Das ist verdient und nicht geschenkt. Um zur Versachlichung beizutragen, wäre es wichtig, sich die aktuelle Situation im Lande hinsichtlich der Verrentung anzuschauen, um das Programm „Rente mit 63“ in die gesellschaftliche Realität einbetten zu können. Ich frage Sie: Ist es nicht richtig, dass genau die Personen, die zu den genannten Zeitpunkten in Rente gehen müssen, überhaupt nichts von der Rente mit 63 haben, da sie ja erkennbar vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen? Die Rente mit 63 kann in der Tat nicht alle Widersprüche innerhalb des Rentensystems auflösen, aber sie ist eindeutig ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit für jene Menschen, die nach 45 Beitragsjahren ihre Rente selbst erwirtschaftet haben. An die Freundinnen und Freunde der Union gerichtet, sage ich: Ich wünsche mir, dass jetzt nicht so viele Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion wie wild durch die Gegend hoppeln – Ostern steht vor der Tür – und in den Medien und überall sonst aufgeregt sagen: Das mit der Rente mit 63 geht nicht. Das ist für Menschen, die auf diese Rente angewiesen sind, eine gute Geschichte. Ich sage dazu: Die Rente wird auch künftig durch Beiträge, ergänzt durch eine Steuerfinanzierung, gesichert werden. Auch in 10, 20 und 30 Jahren wird es die gesetzliche Rente als großen Baustein der Alterssicherung der Menschen immer noch geben und geben müssen. In der Rentendiskussion wird oft der Fehler gemacht, zu glauben, dass es sich bei der Rente nur um Kosten handelt. Die Rente ist im Zusammenhang mit der Wertschöpfung der Volkswirtschaft zu sehen. So trägt die Rente volkswirtschaftlich – makro- und mikroökonomisch – zur Bereicherung bei. Bei der Ausschüttung der Rente handelt es sich um Milliardenwerte, über die durch Konsum und Leistung Menschen, die noch im Arbeitsleben stehen, beschäftigt werden.
20
09:17
24.09.2015
Matthias Zimmer (CDU/CSU)

Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt, und das ist auch gut so. Mit der abschlagfreien Rente ab 63 Jahren können Menschen, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, ohne Abzüge in den Ruhestand gehen; bisher mussten Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen. Der Gesetzentwurf problematisiert Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz bei der Anrechnung von Wartezeiten von 45 Jahren bei der abschlagsfreien Rente. Rentenrechtlich handelt es sich danach also nicht um Beitragszeiten, sondern um Anrechnungszeiten, die auch nicht bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Rente ab 63 berücksichtigt werden. Dann wird ein Monat nicht erfasst; folglich kann frau erst einen Monat später in Rente gehen. Nicht zu vergessen: Dies kommt nur bei denjenigen zum Tragen, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente mit 63 im Übrigen erfüllen, und eben auch nur dann, wenn genau ein Monat bei der Anrechnungszeit fehlt. Wir haben die begründete Vermutung, dass es hier nicht um das Wohl der Mütter geht, sondern dass ein Einfallstor geschaffen werden soll, um die Leistungen der Rente mit 63 weiter auszuweiten. Bei den Bestandsrentnerinnen und -rentnern wurde ein pauschaliertes Verfahren gewählt; denn nur so war zu gewährleisten, dass die Mütterrente für Eltern, die bereits in Rente sind, auch ohne zusätzliche Bürokratiekosten zum Tragen kommt.
8
09:22
29.09.2016
Karl Schiewerling (CDU/CSU)

Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
Wir wollen die Menschen motivieren, länger zu arbeiten und den Übergang in die Rente nicht abrupt zu gestalten. Wir wollen, dass sie ihre Arbeitskraft weiterhin einsetzen können und so die Möglichkeit haben, ihre Rente aufzubessern. Je mehr wir bei der Rente Fürsorge und Versicherung vermischen, umso unklarer wird für die Menschen, dass das, was sie in die Rentenkasse einzahlen, ihre eigene Lebensleistung ist und dass das, was der Arbeitgeber einzahlt, der Beitrag der Arbeitgeber zur Alterssicherung ist. Wenn jemand 63 ist, aber nicht aus dem Beruf aussteigen, sondern nur schon einmal einen Teil der Rente in Anspruch nehmen will und den weiteren Teil bis zu der Höhe des letzten Verdiensts hinzuverdienen möchte, dann bietet dieses Gesetz, glaube ich, ein attraktives Angebot. Zweitens wollen wir diejenigen mobilisieren, die sagen: Ich bin schon in Rente gegangen, habe aber festgestellt, dass ich noch fit bin. Deswegen ist es ein guter Ansatzpunkt, dass wir den Menschen sagen: Das Angebot der Flexirente, das wir hiermit unterbreiten, ist ein Angebot, sich für einen fließenden Übergang in die Rente zu entscheiden, und bezieht sich auf die Gestaltung des Alltags und den Eintritt in die Ruhephase. Ich finde es sehr gut, dass die Bundesarbeitsministerin von sich aus gesagt hat, dass sie im Herbst den Rentenbericht vorlegen wird – auf diesen warten wir jetzt – und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreiten wird, wie es mit der Rente weitergeht. und dieses in den Vordergrund stellt, aber alle anderen Fragen zur Rente in der öffentlichen Debatte völlig ausblendet. Die Unionsfraktion steht dazu: Rente ist Lohn für Lebensleistung. Dazu aber gehören alle Säulen: die gesetzliche Rente, die private Vorsorge und die betriebliche Vorsorge.
10
06:57
18.03.2022
Tanja Machalet (SPD)

Rentenversicherung-Mindestrücklagengesetz
9
07:16
11.09.2014
Ralf Kapschack (SPD)

Arbeit und Soziales
Aber vor allem in der Debatte über die abschlagsfreie Rente mit 63 ist klar geworden, wie viel Arbeit noch vor uns liegt. Wir brauchen eine Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wir brauchen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Das heißt, wir müssen flexible Übergänge vom Beruf in die Rente schaffen und absichern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein langes Erwerbsleben bei guter Gesundheit ermöglichen, und wir müssen bedarfsorientierte Lösungen für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte finden. Es geht um Gesundheit, aber es geht auch um die Flexibilisierung, die es ermöglicht, in bestimmten Lebensphasen kürzer zu treten, ohne große finanzielle Einbußen bei der Rente zu haben. Genauso wie man Ausbildungsplätze nicht abbauen und dann den Fachkräftemangel beklagen kann, kann man auch nicht tatenlos zusehen, wie qualifizierte ältere Männer und Frauen aus gesundheitlichen Gründen früher als nötig in Rente gehen. Wir werden dort ganz konkrete Vorschläge entwickeln, wie der Übergang vom Beruf in die Rente flexibler und damit auch gerechter gestaltet werden kann, gerechter, weil auf die Bedürfnisse der Männer und Frauen stärker Rücksicht genommen wird und nicht mehr alle über einen Kamm geschoren werden. Ihre Rente im Alter steigt, das Armutsrisiko sinkt und die Fachkräftebasis im Betrieb wird gesichert. Ich sage Ihnen ganz offen: Wer jetzt über die Rente mit 70 schwadroniert, der hat entweder nichts verstanden oder er setzt bewusst auf eine massive Kürzung der Rente, der Altersversorgung von vielen Millionen Männern und Frauen.
8
13:47
10.03.2017
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Sie sagen gebetsmühlenartig: Wir müssen die Rente zukunftsfähig machen. – Sind Sie bereit, zu akzeptieren und anzuerkennen, dass Frau Ministerin Andrea Nahles zu Beginn ihrer Rede eindeutig gesagt hat, dass die Altersversorgung natürlich im Kern durch die gesetzliche Rente abgesichert wird? – Es wird zwar gesagt, die gesetzliche Rente solle gestärkt werden. Sie sagen heute mit diesem Gesetz zu einer Geringverdienerin: Mit deinem Lohn landest du einmal in der Altersarmut; denn du verdienst zu wenig für eine armutsfeste gesetzliche Rente. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass Frau Ministerin Nahles in ihrem Gesamtkonzept zur Alterssicherung Vorschläge zur Stabilisierung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rente gemacht hat? Deswegen ist die Politik genau an dieser Stelle gefragt, sich eben nicht nur um die gesetzliche Rente zu kümmern, sondern sich gleichermaßen auch um diese Gerechtigkeitslücke im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge zu kümmern. Die Rente sollte den Lebensstandard wieder sichern. Sie waren doch mit mir gemeinsam in Österreich und haben gesehen, wie man ein Rentensystem aufbaut, in dem die Männer das Doppelte an Rente bekommen und auch eine Bäckereifachverkäuferin und eine Floristin im Alter eine Rente bekommen, von der sie leben können. Sie stärkt nämlich die gesetzliche Rente nicht, sondern sie schwächt die gesetzliche Rente, und zwar doppelt: Die Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung senkt die eigenen gesetzlichen Rentenansprüche, und sie senkt die Renten aller Versicherten, völlig egal, ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht. Gesetzliche Rente oder private Vorsorge? Gesetzliche Rente stärken oder private Vorsorge erzwingen? Das sozialdemokratisch geführte Ministerium führt Freibeträge für die betriebliche Vorsorge und für die Riester-­Rente bei der Grundsicherung ein. Freibeträge für die gesetzliche Rente führen Sie nicht ein.
13
11:44
28.11.2013
Elke Ferner (SPD)

Rentenversicherungsbeitragssatz 2014
Die jetzige rentennahe Generation zahlt durch diese Maßnahme höhere Beiträge, als sie es nach geltender Rechtslage tun müsste, damit sie, wenn sie selber in Rente geht – es werden in den kommenden Jahren immer mehr Menschen in Rente gehen –, ihre Rente bekommt und gleichzeitig auf die dann zahlende Generation nicht zu hohe Beitragssatzsprünge zukommen. Herr Birkwald, wir haben keine, wie Sie sie gefordert haben, Rente von 1 100 Euro für alle ohne jede Bedingung, ohne jede Beitragszahlung und ohne Einkommensberechnung erreicht. Eine rein steuerfinanzierte und einkommensunabhängige Rente, so wie Ihre Fraktion und Ihre Partei das will, würde im Ergebnis zu einer Rente nach Kassenlage führen. Ich habe doch im Wahlkampf nicht die Plakate aufgehängt, auf denen Sie 1 100 Euro Rente für alle fordern. Wir werden Verbesserungen für Erwerbsgeminderte wie auch für diejenigen erzielen, die gleitende Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente brauchen. – Die Höhe dieser Rente wird davon abhängen, wie die Höherwertung erfolgt und welche Zeiten mit einbezogen werden. Wir haben darüber hinaus erkannt – das wird heute Nachmittag noch Thema sein –, dass der Schlüssel für eine gute Rente eine gute Erwerbsbiografie ist. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird sich insbesondere für Frauen – auch in der Rente – auszahlen; denn Frauen werden durchgängiger und mehr erwerbstätig sein können, als das heute der Fall ist. Aber man kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, als das ohne diese Regelung der Fall wäre.
9
09:40
18.12.2015
Karl Schiewerling (CDU/CSU)

Lebensstandardsichernde Rente
Die Alterssicherung in Deutschland steht nach wie vor auf drei Säulen: auf der gesetzlichen Rente, auf der betrieblichen Altersvorsorge und auf der privaten Altersvorsorge. Vor einer Woche hat die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ihr 125-jähriges Jubiläum gefeiert, nicht nur in Anwesenheit des vorhin zitierten ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm, sondern auch seines Nachfolgers Franz Müntefering, vor allem aber mit einem vielbeachteten Vortrag des Präsidenten des Deutschen Bundestages, der auf die Entwicklung hingewiesen hat, dass natürlich alle Altersvorsorgesysteme, auch die gesetzliche Rente, auch die betriebliche Altersvorsorge und auch die private Altersvorsorge, von der demografischen Entwicklung abhängen. Alle vier Aspekte müssen im Gleichgewicht bleiben und abgewogen werden, sonst ist die Rente auf Dauer gesehen nicht zu finanzieren. Es geht auch um die Frage der Stabilisierung der Rente; denn die Rente ist ein Generationenvertrag. Deswegen haben wir in der Koalition vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Flexirente vereinbart mit einem ganz starken Anteil an Rehabilitation und Prävention und mit einem ganz starken Anteil an Flexibilität, damit die Menschen länger in Arbeit bleiben können und nicht zu früh in Rente gehen. Was den Nachhaltigkeitsfaktor und den Riester-Faktor angeht, sage ich: Ja, Herr Kollege Birkwald, man kann das so machen, wie Sie das gemacht haben: Rückwärts rechnen, aufrechnen, was man in der Zeit an Rente alles nicht bekommen hat; unter dem Strich steht dann eine Summe, die einen schwindelig werden lässt. Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Menschen auch in Zukunft von ihren Alterseinkünften leben können, von der gesetzlichen Rente, von der betrieblichen Rente und von der privaten Altersvorsorge. Die umlagefinanzierte Rente ist wie keine andere Institution in Deutschland Ausdruck des Zusammenhalts der Generationen.
8
09:59
15.05.2020
Peter Weiß (CDU/CSU)

Grundrentengesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, es gibt seit vielen Jahrzehnten eine Schieflage, eine Ungerechtigkeit in unserem Land, und die lässt sich so zusammenfassen: Es kann doch nicht sein, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und in die Rente eingezahlt haben, die Kinder großgezogen haben, die gepflegt haben, am Ende ihres Berufslebens möglicherweise in einer Situation stehen, wo sie keinen Cent mehr bekommen als jemand, der überhaupt nie in dieses System eingezahlt hat. Wer lange in die Rente eingezahlt hat und trotzdem wenig bekommt, weil er einen Job hatte, in dem er leider sehr wenig verdient hat, weil er zum Beispiel sein Arbeitsleben in den neuen Bundesländern zugebracht hat, in denen die Löhne sehr, sehr gering waren, dem sollte, wenn er am Schluss Grundsicherung im Alter beantragen muss, seine Rente nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet werden müssen. Das ist die klare Botschaft: Es hat sich gelohnt, dass du in die Rente eingezahlt hast. Erstens – kurze Zwischenbemerkung –: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es die CDU/CSU war, die 1972 bei den Beratungen des Vorgängergesetzes „Rente nach Mindesteinkommen“ gefordert hatte, dass wegen der Situation der Frauen die notwendigen Rentenjahre auf 25 Jahre herabgesetzt werden sollten, und SPD und FDP dem gefolgt sind? Sind Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine CDU-geführte Bundesregierung mit dem hochgeschätzten Rentenminister Norbert Blüm war, die die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ eingeführt hat, bei der es keinerlei Bedürftigkeits- und Einkommensprüfung gibt und von der heute noch 3,6 Millionen Menschen profitieren – Frauen im Westen durchschnittlich mit 79 Euro –, Weil Sie die sogenannte Rente nach Mindestentgeltpunkten, auf die ich noch zu sprechen gekommen wäre, ansprechen, Herr Birkwald: Ja, es ist richtig: Wir haben in unserem Rentensystem eine tolle Regelung, die allerdings erst nachträglich eingeführt wurde, also nicht von vornherein bestand. Wir möchten demjenigen helfen, der es nötig hat, seine Rente aufgewertet zu bekommen, aber nicht demjenigen, der sowieso schon ein gutes Einkommen hat; das ist nicht notwendig, Herr Birkwald. Der Bundesarbeitsminister und die SPD haben genau an dieses System der alten Rente nach Mindestentgeltpunkten anknüpfen wollen, indem künftig Folgendes geschieht: Wer trotz lebenslangen Einzahlens wenig Rente, also wenig sogenannte Entgeltpunkte, hat, dessen Rentenansprüche können aufgewertet werden. Der entscheidende Punkt, der für uns als Union dabei wichtig war, ist folgender: Wenn jemand aus anderen Quellen ein gutes Einkommen hat, zum Beispiel weil er Vermögen aufbauen konnte oder geerbt hat, dann ist er nicht zwingend darauf angewiesen, auch noch eine Aufstockung seiner Rente zu erfahren.
9
14:34
18.12.2015
Peter Weiß (CDU/CSU)

Lebensstandardsichernde Rente
1957 ist es mit der Einführung der dynamischen Rente zum ersten Mal gelungen, die Rentenversicherung so umzubauen, dass sie Leistungen erbringt, durch die wirklich der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann. Der Zeitpunkt der Einführung der dynamischen Rente ist das entscheidende Geburtsdatum. Seither hat sich die Welt aber geändert: 1960 haben die Menschen, die in Rente gingen, im Durchschnitt 10 Jahre lang Rente beziehen können, bis sie verstorben sind. Man profitiert also doppelt so lang von seinem Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Deswegen hat sich auch das Verhältnis zwischen der Zahl der Menschen, die eine Rente beziehen, und der Zahl derjenigen, die aufgrund ihrer Arbeit Beiträge in das Rentenversicherungssystem zahlen, verändert. Herr Birkwald, egal welche Zahl Sie nehmen, der Punkt ist der: Die Zahl derjenigen, die mit ihren Beiträgen das finanzieren müssen, was die Rentnerinnen und Rentner an Rente bekommen, nimmt kontinuierlich ab und wird auch in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen. Einerseits wird die Rentenbezugsdauer länger – es ist ja schön, dass wir alle länger leben können und dürfen –, andererseits nimmt die Zahl derjenigen ab, die diese Rente für die große Zahl von Rentnerinnen und Rentnern aktuell finanzieren. Wir haben noch etwas gemacht, was ebenfalls zur Generationengerechtigkeit beiträgt, hier bisher aber nicht erwähnt worden ist: Die gesetzliche Rente wird längst nicht mehr nur aus Beiträgen finanziert, sondern wir haben durch einen ständig steigenden Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, aus dem Steueraufkommen, alle Einkunftsarten und damit alle Mitbürgerinnen und Mitbürger an der Finanzierung der gesetzlichen Rente beteiligt. Wir finanzieren also die solidarisch finanzierte Rente zusätzlich aus Steuermitteln. Das heißt, er hat zu einer höheren Rentenanpassung geführt, weil aufgrund der hervorragenden wirtschaftlichen Lage in unserem Land die Zahl derjenigen, die arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, so deutlich stärker gestiegen ist als die Zahl derjenigen, die in Rente gegangen sind. Ich frage Sie: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Nachhaltigkeitsfaktor in den nächsten 14 Jahren dafür sorgen wird, dass massenhaft Rentnerinnen und Rentner deutlich weniger Rente erhalten werden? Das beweist nur, dass eines richtig ist: Der Nachhaltigkeitsfaktor und auch der früher von der CDU und Norbert Blüm vorgeschlagene demografische Faktor haben einen Ausgleich geschaffen zwischen der Generation, die arbeitet und Beiträge zahlt, und der Generation, die im Ruhestand ist und Rente bezieht.
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