Sondervermögen

Ein Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt zu verwalten ist.
Mehr auf Wikipedia


Daten-Tabelle
Schlüssel Wert
idQ111033906
labelSondervermögen
abstractEin Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt zu verwalten ist.
thumbnailURI
thumbnailCreator
thumbnailLicense
websiteURIhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Video-Textfassungen/Finanzisch/textfassung-sondervermoegen.html
embedURI
titleSondervermögen (Haushaltsrecht)
urlhttps://de.wikipedia.org/wiki/Sonderverm%C3%B6gen_(Haushaltsrecht)
lastChanged2025-08-10 23:01:11
selfhttps://de.openparliament.tv/api/v1/term/Q111033906