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öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Der Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk bezeichnet Rundfunkanstalten, die nach dem öffentlichen Recht organisiert sind. Sein Gegenstück ist der privatrechtliche Rundfunk. Zusammen bilden sie das Duale Rundfunksystem. Im weiteren Sinn bezeichnet er die öffentlich-rechtlichen Hörfunk-, Fernseh- und Internetprogramme.
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labelÖRR
abstractDer Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk bezeichnet Rundfunkanstalten, die nach dem öffentlichen Recht organisiert sind. Sein Gegenstück ist der privatrechtliche Rundfunk. Zusammen bilden sie das Duale Rundfunksystem. Im weiteren Sinn bezeichnet er die öffentlich-rechtlichen Hörfunk-, Fernseh- und Internetprogramme.
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