EU-Ratspräsidentschaft

Vorsitz im Rat der Europäischen Union
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Das Verfahren kann vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit. b) AEU-Vertrag mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. In diesem Wege könnte auch eine laufende Präsidentschaft vorzeitig beendet werden. Im ersten Halbjahr 2025 tagt er unter dem Vorsitz Polens; im zweiten Halbjahr tagt er unter dem Vorsitz Dänemarks.
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labelEU-Ratspräsidentschaft
abstractDer Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Das Verfahren kann vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit. b) AEU-Vertrag mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. In diesem Wege könnte auch eine laufende Präsidentschaft vorzeitig beendet werden. Im ersten Halbjahr 2025 tagt er unter dem Vorsitz Polens; im zweiten Halbjahr tagt er unter dem Vorsitz Dänemarks.
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