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Source: Quinn Dombrowski from Berkeley, USA, CC-BY-SA-2.0

Hassrede

Hatespeech
Hassrede, Lehnübersetzung von englisch hate speech, bezeichnet sprachliche Ausdrucksweisen von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung von Personengruppen oder Personen mit bestimmten realen oder wahrgenommenen Identitätsmerkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung. Vor allem in den Vereinigten Staaten wird die Bezeichnung hate speech in juristischen, politischen und soziologischen Diskursen verwendet. Davon abzugrenzen sind politische Äußerungen, die anstößig oder beleidigend sind, aber keinen Bezug zu solchen vermeintlich „naturgegebenen“ Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Die Anwendung des Begriffes der Hassrede auf diese Art von Äußerungen stellt eine unzulässige Instrumentalisierung dar. Insbesondere können Berufsgruppen, wie Politiker und Journalisten, oder politisch Andersdenkende keine Gruppen sein, auf die sich hate speech beziehen kann, da diese Gruppen nicht von struktureller Unterwerfung betroffen sind oder waren. Im deutschsprachigen Raum fallen Ausdrucksweisen, die zum Hass gegen Menschen mit Diskriminierungsmerkmalen aufstacheln, unter die Gesetzgebung zur Volksverhetzung (Deutschland) oder Verhetzung (Österreich) oder die Rassismus-Strafnorm. Zu Hassrede zählt auch die Benutzung von Ethnophaulismen.
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labelHassrede
abstractHassrede, Lehnübersetzung von englisch hate speech, bezeichnet sprachliche Ausdrucksweisen von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung von Personengruppen oder Personen mit bestimmten realen oder wahrgenommenen Identitätsmerkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung. Vor allem in den Vereinigten Staaten wird die Bezeichnung hate speech in juristischen, politischen und soziologischen Diskursen verwendet. Davon abzugrenzen sind politische Äußerungen, die anstößig oder beleidigend sind, aber keinen Bezug zu solchen vermeintlich „naturgegebenen“ Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Die Anwendung des Begriffes der Hassrede auf diese Art von Äußerungen stellt eine unzulässige Instrumentalisierung dar. Insbesondere können Berufsgruppen, wie Politiker und Journalisten, oder politisch Andersdenkende keine Gruppen sein, auf die sich hate speech beziehen kann, da diese Gruppen nicht von struktureller Unterwerfung betroffen sind oder waren. Im deutschsprachigen Raum fallen Ausdrucksweisen, die zum Hass gegen Menschen mit Diskriminierungsmerkmalen aufstacheln, unter die Gesetzgebung zur Volksverhetzung (Deutschland) oder Verhetzung (Österreich) oder die Rassismus-Strafnorm. Zu Hassrede zählt auch die Benutzung von Ethnophaulismen.
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lastChanged2025-08-10 23:08:17
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