EU-Konvergenzkriterien

Maastricht-Kriterien
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 7. Februar 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus fiskalischen und monetären Vorgabewerten.
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