07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 13

Andreas LenzCDU/CSU - Energieversorgung -Nord Stream 2-

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Von Grönland, Russland, USA vielleicht wieder zurück auf die Ebene der Europäischen Union. Im April dieses Jahres wurde durch die EU eine Änderung der Richtlinie für den Erdgasbinnenmarkt, der EU-Gasrichtlinie, verabschiedet. Hintergrund war ein vorausgegangener Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich. Wir werden nach Mitternacht noch die entsprechenden Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vornehmen, Stand jetzt um 2.22 Uhr. Herr Kotré wird sicher noch da sein und sprechen, während die anderen Redner ihre Rede zu Protokoll geben. Wir haben aber schon einige Inhalte besprochen. Ich glaube, es lohnt sich schon, dass wir noch mal auf diese Gasrichtlinie schauen. Es ist so, dass wir hier natürlich eine EU-rechtskonforme Umsetzung vorlegen werden; das ist überhaupt keine Frage. Das wurde auch entsprechend juristisch geprüft.

Die Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt der EU sollen künftig auch für Leitungen nach und aus Drittländern gelten, wenn sie auf dem Territorium oder im Küstengewässer eines EU-Mitgliedstaates verlaufen. Für bestehende Leitungen gilt dabei ein Bestandsschutz, wenn er entsprechend beantragt wird.

Zu den wichtigsten Elementen der EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie werden gehören eine Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, der Netzzugang Dritter, nichtdiskriminierende Tarife und Transparenzanforderungen. Jetzt ist es so, dass auch die EU in Artikel 49a dieser Richtlinie die Versorgungssicherheit adressiert, dass sie auf die Versorgungssicherheit abzielt. Die Versorgungssicherheit ist und bleibt also auch auf europäischer Ebene ein sehr, sehr wichtiges Ziel.

Gas dient als Energieträger eben der Erreichung der entsprechenden Versorgungssicherheit. Wir brauchen Gas auch zukünftig, um die schwankende Produktion von erneuerbaren Energien auszugleichen. Die flexibel und schnell hochfahrbaren Gaskraftwerke eignen sich hier wie kein anderer Energieträger. Zudem verfügt Gas über die beste CO

Derzeit verbraucht Deutschland pro Jahr circa 88 Milliarden Kubikmeter Gas. Gas deckt zu 23 Prozent den deutschen Primärenergiebedarf, und es trägt zu 18 Prozent der Stromerzeugung bei. Dieser Anteil wird eher zu- als abnehmen, zumindest mittelfristig. Wir haben natürlich auch bei der Gasinfrastruktur den Vorteil, dass wir sie auch für die Erneuerbaren, für Power-to-X, nutzen können, und wir werden das auch entsprechend machen. Die Frage, ob das für den privaten Betreiber zukünftig wirtschaftlich sein wird, ist eine Frage, die sich der private Betreiber stellen muss, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir haben im Vergleich momentan allerdings eine komfortable Situation hinsichtlich der Versorgung mit Erdgas. Lediglich knapp 40 Prozent des deutschen Verbrauches stammen aus Russland, 20 Prozent aus Norwegen, 30 Prozent aus dem Rest Europas und 7 Prozent aus Deutschland selbst. Zudem planen verschiedene Unternehmen den Bau von drei größeren LNG-Terminals in Deutschland, was zusätzlich ein Volumen von circa 25 Milliarden Kubikmetern Gas pro Jahr nach Deutschland ans Netz bringen wird.

Global betrachtet werden derzeit zahlreiche neue Gasquellen erschlossen, Stichwort „EastMed“ oder auch der Südliche Gaskorridor. Ein Mehr an Angebot, auch durch Nord Stream 2, wird nicht zu mehr Abhängigkeit führen, sondern ganz im Gegenteil zu einem Mehr an Versorgungssicherheit und zu einem Mehr an Diversifizierung für Deutschland insgesamt. Wir wollen also die EU-Gasrichtlinie umsetzen, und zwar europarechtskonform, und wir glauben, dass das nicht im Widerspruch zu Nord Stream 2 steht.

Sie von der AfD sprechen in Ihrem Antrag vom Schutz deutscher Unternehmen. Ich finde ganz interessant, dass nach Rücksprache diese Unternehmen von Ihnen gar nicht geschützt werden wollen. Übrigens gibt es im Bereich des Investitionsschutzes nach dem Energiecharta-Vertrag klare Regelungen, auch und gerade, was den Bereich des Investitionsschutzes betrifft. Genau diese Regelungen zum internationalen Investitionsschutz lehnen Sie an anderer Stelle grundsätzlich ab. Außerdem ist es seltsam, dass Sie zwar zum einen die besten Freunde von Trump sind, zum anderen hier aber antiamerikanische Ressentiments schüren. Das passt nicht ganz zusammen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag insgesamt ab.

Wir werden die EU-Gasrichtlinie umsetzen; wir werden das Projekt Nord Stream 2 entsprechend begleiten. Es ist insgesamt ein privatwirtschaftliches Projekt. Jetzt haben wir eigentlich schon alles zum TOP 22, der später noch besprochen werden wird, gesagt. Aber lieber Herr Kotré, wir kommen natürlich wieder – oder auch nicht – und werden uns dann Ihre Märchengeschichte „Nord Stream 3 – die Fortsetzung“ anhören und unsere Umsetzung der Gasrichtlinie beschließen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und bis später.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400235
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Energieversorgung -Nord Stream 2-
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