12.12.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 134 / Tagesordnungspunkt 22

Jens ZimmermannSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Demokratie und unser Rechtsstaat brauchen Regeln. Wir haben heute hier auch bei dieser Debatte ganz klargemacht, dass wir als Deutscher Bundestag auch Regeln haben; die sind gut und richtig. Dafür haben wir eine Geschäftsordnung, und deswegen haben wir heute auch diese Debatte. Ich glaube, das ist ein wichtiges Thema, und diese Regeln stehen allen zu.

Es ist gut, dass wir hier mal wieder über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz reden; denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eben auch ein Gesetz, das Regeln für die Kommunikation im Internet vorgibt, und – das ist in der Debatte schon gesagt worden – es ist ein Gesetz, das auch international Signalwirkung entfaltet hat.

Was wir als Koalition schon zu Beginn gesagt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist, dass wir das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln wollen, und das sind wir auch angegangen. Es ist eben auch schon gesagt worden: Die Bundesregierung arbeitet an dieser Weiterentwicklung.

Ich will aber doch auch mal in die Historie schauen: In der vergangenen Wahlperiode hätte der Antrag der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen wahrscheinlich noch einen ganz anderen Titel getragen. Der hätte dann wahrscheinlich „NetzDG verhindern“ geheißen. So erinnere ich mich zumindest an die Diskussion aus der letzten Wahlperiode; ich kann mich sehr gut daran erinnern, was der Kollege Konstantin von Notz hier vorne alles erzählt hat.

(Beifall bei der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Legendenbildung! Sie lügen! Wir haben nicht dagegengestimmt!)

Wenn ich mir Gedanken darüber mache, wie der Antrag vonseiten der FDP damals wahrscheinlich gelautet hätte, dann wäre es wahrscheinlich „Bedenken second“ gewesen, und wenn man sich den vorliegenden Antrag der Linken anschaut, der wirklich sehr, sehr dünn ist, dann scheint mir dieser Antrag den Titel „Sorry, es war Anfang der Legislaturperiode, und wir wollten halt auch noch was präsentieren“ zu tragen. Das gehört eben zu dieser Debatte auch mit dazu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann hätte eine inhaltliche Auseinandersetzung im Ausschuss darüber für Sie kein Problem dargestellt! Das ist unlogisch!)

Nichtsdestotrotz ist eine Sache doch ganz klar – und das zeigt die Bandbreite der Anträge der Opposition –: Es ist notwendig, über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu diskutieren und es weiterzuentwickeln.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben gute Vorschläge gemacht!)

Wir haben klare Vorschläge gemacht.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche?)

Wir wollen zum Beispiel eine Schärfung bei den Vorgaben für den Zustellungsbevollmächtigten, wir wollen den Beschwerdemanagementprozess deutlich stärker definieren, weil wir genau wissen, dass einige Unternehmen das besser machen als andere, und wir wollen auch die Chancen zur regulierten Selbstregulierung weiterentwickeln.

All das sind Themen, die diskutiert werden und die die Bundesjustizministerin auch bereits am Mittwoch in der Fragestunde angesprochen hat. Deswegen: Es ist gut, dass wir diese Diskussion geführt haben. Ich glaube aber, die Aufregung ist ein wenig übertrieben, weil wir zu Beginn des nächsten Jahres zu einer Lösung kommen werden, wie wir das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Abg. Stephan Thomae [FDP] meldet sich zur Geschäftsordnung)

Vielen Dank, Dr. Zimmermann. – Ich bitte jetzt um Ihre Aufmerksamkeit. – Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Kollege Thomae.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7407439
Wahlperiode 19
Sitzung 134
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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