Florian PostSPD - Meinungsfreiheit im Netz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Herrn Brandner kein Wort – ich glaube, seine Rede hat für sich selbst gesprochen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Wir haben hier schon sehr oft über Verrohung und Hass und Hetze im Internet gesprochen, die wir bekämpfen wollen. Fast alle Fraktionen hier im Haus – bis auf eine – sind sich wahrscheinlich einig, dass bei uns die Meinungsfreiheit dort aufhört, wo das Strafrecht beginnt. Natürlich liegt genau hier das Problem begraben: Es geht auch um die Durchsetzbarkeit von Strafrecht, aber auch von zivilrechtlichen Ansprüchen bei Beleidigungen im Netz oder sonstiger Hetze. Auch deshalb ist das NetzDG eingeführt worden.
Herr Kollege Höferlin von der FDP, ich kann Ihre Argumentation hier wirklich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Sie sagten in Ihrer Rede, Hass und Hetze im Internet nähmen jeden Tag zu, deshalb habe sich das NetzDG nicht bewährt. Das wäre ungefähr so, als wenn ich sagen würde: Weil nach wie vor irgendwelche Häuser abbrennen, schaffe ich die Feuerwehr ab.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Manuel Höferlin [FDP]: Nein, aber eine bessere aufbauen! Lassen Sie es uns besser machen!)
Das kann ja nicht konsequent sein.
Sie lehnen in Ihrem Antrag im Übrigen ausdrücklich die Meldepflicht ab. Bisher ist es so, dass Plattformbetreiber im Bereich der sozialen Medien Morddrohungen freiwillig den Strafverfolgungsbehörden melden. Es ist doch viel besser, wenn wir uns hier auf ein Verfahren einigen, das eine gesetzlich reglementierte Pflicht zur Weitergabe etabliert, damit die Entscheidung darüber nicht jedem selbst überlassen bleibt oder im Ermessensspielraum von Mitarbeitern liegt. Ich finde schon, dass wir hier ein Regularium brauchen. Auch aus diesem Grunde wird das NetzDG weiterentwickelt.
Alles, was Sie hier gesagt haben, Herr Kollege Höferlin, war nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. – Ich gehe einmal davon aus – ich bin fest davon überzeugt –, dass es auch in der FDP niemand gutheißt, wenn im Internet Morddrohungen ausgesprochen oder sonstige strafbare Handlungen begangen werden. Aber wie wollen Sie denn diese Straftaten verfolgen, wenn sie gegenüber den zuständigen Behörden nicht kenntlich gemacht werden? Insofern brauchen wir diese Weiterentwicklung des NetzDG und auch die Meldepflicht, meinetwegen auch – ich weiß, man kann über den Namen streiten – eine zentrale Meldestelle, die Sie in Ihrem Antrag explizit ablehnen. Hier erkenne ich bei Ihnen einen eklatanten Widerspruch. Ich weiß nicht, wie Ihr Antrag dazu dienen soll, das NetzDG weiterzuentwickeln. Sie gehen ein bisschen in die Richtung: Sie wollen das NetzDG zwar immer noch abschaffen, aber einzelne Punkte finden Sie doch wieder nicht so schlecht und wollen sie ins Telemediengesetz überführen.
(Manuel Höferlin [FDP]: Ja, den Ansprechpartner zum Beispiel!)
Insofern halte ich Ihnen jetzt zugute, dass Sie sich auf dem richtigen Weg befinden. Wenn wir jetzt noch ein bisschen diskutieren und konstruktiv zusammenarbeiten, dann wird das schon – davon bin ich fest überzeugt.
(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Na ja! Das ist sehr optimistisch!)
Unsere Tür steht offen. Wir sind gerne bereit, hier mit der Opposition konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Post. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Anke Domscheit-Berg, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414070 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 140 |
Tagesordnungspunkt | Meinungsfreiheit im Netz |