Christine Lambrecht - Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. – Dies ist das dritte Gesetz, das ich heute einbringe. Sie sehen, im Justizministerium wird unter Hochdruck gearbeitet,
(Beifall bei der SPD)
und das ist auch dringend notwendig.
Meine Damen und Herren! Im Jahr 2017 sind wir mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen ganz wichtigen Schritt im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet gegangen. Es gab damals viele Sorgen, dass es durch dieses Gesetz zu einem Overblocking kommen würde. Viele von denen, die damals diese Bedenken geäußert haben, fordern mich heute wiederum auf, dringend in diesem Bereich tätig zu werden. Dieser Aufforderung komme ich gerne nach, weil Hass und Hetze im Internet nämlich eine ganz große Gefahr für unsere Demokratie, für die Meinungsfreiheit sind. Menschen fühlen sich eingeschüchtert, Menschen sollen mundtot gemacht werden, mischen sich nicht mehr in politische, gesellschaftspolitische Diskussionen ein. Das ist eine ganz schlimme Entwicklung, und der müssen wir entgegentreten.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Deswegen ist es wichtig, dass man nach den Jahren der Erfahrung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz jetzt die Erfahrungen aufnimmt – neben dem Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz, das auch noch in der Beratung ist –, die in zahlreichen Gesprächen mit Verbänden, mit Betroffenen gesammelt wurden. Diese Erfahrungen haben wir jetzt zusammengefasst. Deswegen möchte ich Ihnen die drei wichtigsten Verbesserungen zu diesem guten Gesetz, das aber noch besser werden kann, vorstellen.
Erstens verbessern wir die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege. Oftmals ist es so, dass es zweierlei Meldewege gibt und für Nutzer nicht ganz klar erkennbar ist, ob es jetzt der Meldeweg ist, der zu einer Meldung nach dem NetzDG führt, oder ein unternehmensinterner Meldeweg, der dann aber überhaupt keine Aufnahme in eine Statistik findet. Damit muss Schluss sein. Deswegen werden wir jetzt dafür sorgen, dass diese undurchsichtigen Meldeverfahren beendet werden. Sie sind unzumutbar. In Zukunft müssen solche Hassäußerungen direkt vom Posting aus gemeldet werden können, schnell und unkompliziert. So muss es gehen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Zweitens sollen die sozialen Netzwerke ein Gegenvorstellungsverfahren einführen. Denn es gibt Nutzerinnen und Nutzer, die sagen: Ich kann eigentlich nicht nachvollziehen, warum dieser Post jetzt gelöscht wurde und ein anderer nicht. – Da möchten sie vielleicht, dass er bestehen bleibt. Um diese Möglichkeit jetzt eben auch zu eröffnen, wollen wir das Gegenvorstellungsverfahren einführen, damit ein Nutzer seine Einschätzung vortragen kann. So schützen wir die Meinungsfreiheit im Netz, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD)
Drittens – ganz wichtig – wollen wir es den Opfern von Hass und Hetze leichter machen, gerichtlich gegen die Täter vorzugehen. Die Täter agieren oft anonym, und daran soll sich auch nichts ändern. Aber für die Betroffenen ist es sehr mühsam, denjenigen zu ermitteln, der hinter einem Hass-Posting steht. Deswegen straffen wir das gerichtliche Auskunftsverfahren. Es besteht nämlich momentan aus zwei Ebenen – sehr kompliziert. In Zukunft kann ein Netzwerk, wenn ein Gericht die Herausgabe von Daten für zulässig hält, gleichzeitig zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden.
Das sind drei ganz wesentliche Verbesserungen dieses NetzDGs. Außerdem setzen wir mit der Änderung europäische Vorgaben um. Da geht es um den Schutz vor unzulässigen Inhalten von Videosharingplattform-Diensten.
Meine Damen und Herren, das NetzDG ist und bleibt ein ganz wichtiger Baustein, um im Interesse der Meinungsfreiheit tätig werden zu können. Wir wollen es schärfen, wir wollen es verbessern, wir wollen es nutzerfreundlich machen. Ich freue mich sehr auf die Beratungen, die jetzt anstehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Bundesministerin. – Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Kollege Stephan Brandner.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7444041 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes |