05.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 189 / Tagesordnungspunkt 22

Michael BrandCDU/CSU - Terrorismusbekämpfung

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Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Schutz unseres Landes vor terroristischen und anderen schwerwiegenden Gefahren. Dabei haben wir als CDU/CSU-Fraktion mit der SPD darum gerungen, wie die immer wieder zu prüfende Grundfrage von Sicherheit und Freiheit in bester Art und Weise austariert werden kann. Das ist uns mit dem heutigen Gesetz, das bekanntlich von SPD und Grünen im Jahr 2002 auf den Weg gebracht worden war, gelungen, weil wir uns 20 Jahre später die richtigen, die notwendigen Fragen gestellt und sie auch richtig beantwortet haben.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na dann!)

Wir wissen heute – das ist ein Beispiel von mehreren –: Ohne dieses Gesetz hätte es vor wenigen Jahren in Köln wahrscheinlich einen schrecklichen Giftgasanschlag mit vielen Toten gegeben. Allein mit polizeilichen Mitteln hätte die Aufklärung nicht funktioniert; das hat das BKA in der Anhörung am Montag im Bundestag deutlich gemacht. Erst durch die Möglichkeiten der Überwachung und Übermittlung von Daten aus dem Bereich Telekommunikation und anderen Bereichen konnten die Täter noch rechtzeitig überführt und konnte ein brutaler Anschlag verhindert werden.

Man muss nicht erst nach Österreich oder Frankreich schauen, um zu erkennen: Die terroristische Bedrohung ist eine nach wie vor sehr hohe und eine sehr akute – auch in unserem Land. Die jetzt festgeschriebene Befristung von Befugnissen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im MAD- und im BND-Gesetz soll nun aufgehoben werden, weil es dafür schwerwiegende Gründe gibt. Es handelt sich insbesondere um Auskunftsregelungen für Luftfahrtunternehmen, Banken, Telekommunikationsanbieter, Ausschreibungen im Schengener Informationssystem, Übermittlungsregelungen beim BAMF oder Sicherheitsüberprüfungen von Personen bei kritischer Infrastruktur.

Wir haben als Deutscher Bundestag einer Evaluierung durch eines der renommiertesten Institute in unserem Land zugestimmt. Wir haben sie danach bewusst als Drucksache des Parlaments der ganzen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wir haben hier im Deutschen Bundestag mehrfach debattiert: Anhörung am Montag, viermal Evaluation. Mehr Transparenz geht kaum, lieber Kollege Herr von Notz. Wer da noch behauptet, Befugnisse würden „aus dem Bauch“ oder „mit einem Federstrich“ entfristet, der spricht wider besseres Wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vor diesem Hintergrund finde ich, dass auch die Grünen einem Gesetz, das einst von ihnen selbst mitbeschlossen wurde,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

gerade unter den aktuellen Sicherheitsbedingungen heute durchaus zustimmen könnten. Das betrifft im Übrigen auch die Frage, ob man als derzeit zweitstärkste politische Kraft in unserem Land Regierungsverantwortung auch in solchen Bereichen mit übernehmen will, die nicht sofort Beifallsstürme bei allen auslösen, die aber geregelt sein müssen.

Lieber Herr Strasser, an die FDP gerichtet: Herr Lindner ist ja jemand, der auch gerne mal die Backen aufbläst und meint, es müsse dort ganz hart regiert werden. Das kann man auf der einen Seite natürlich fordern. Aber sich bei einer maßvollen Regelung wie der heute in die Büsche zu schlagen, das ist wirklich ein Armutszeugnis.

(Beifall bei der CDU/CSU – Benjamin Strasser [FDP]: Sie entfristen verfassungswidrige Regelungen!)

Als CDU/CSU verstehen wir uns aus gutem Grund als Partei von Recht und Ordnung; denn wir wollen, dass die innere Sicherheit und die freiheitliche Grundordnung verteidigt werden und das Leben von Menschen effektiv geschützt wird. Recht und Ordnung sind ein Zwillingspaar; das ist zentral für uns als Rechtsstaatspartei. Innere Sicherheit und Freiheit gehören untrennbar zusammen. Innere Sicherheit schützt die Freiheit. Deshalb sorgen wir für die Ausstattung unserer demokratisch legitimierten Institutionen im Bereich der inneren Sicherheit – von der Bundespolizei über BKA, BND bis zum Verfassungsschutz – mit allen notwendigen Mitteln, damit sie diese Aufgabe gut erfüllen. Ich danke allen, die diesen Dienst tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir tragen dazu bei, dass schwerste Gefahren für die innere Sicherheit in unserem Land frühzeitig identifiziert und mögliche Risiken frühzeitig entschärft werden können. Dabei wird nicht übertrieben, wie die Statistik zeigt, sondern sehr zielgenau und im Übrigen auch sehr restriktiv und über allem rechtsstaatlich gehandelt. Unsere Polizei und unsere Sicherheitsbehörden haben bewiesen, dass sie unser Vertrauen in vollem Umfang verdienen. Dies möchte ich hier für die CDU/CSU ausdrücklich feststellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Keine Pauschaldiffamierung, sondern Rückendeckung! Auch die notwendigen Kompetenzen und Arbeitsmittel für diejenigen, die jeden Tag den Kopf hinhalten für unsere Freiheit und Sicherheit!

(Beifall bei der CDU/CSU)

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich Sie abschließend dazu einladen, dieser Entfristung zuzustimmen und die Grundlage dafür zu schaffen, dass wir auch in Zukunft darauf vertrauen, dass unsere Sicherheitsinstitutionen die Gefahrenabwehr und die neuen Herausforderungen und, besonders fordernd, auch die Gleichzeitigkeit von Bedrohung – islamistischer Terror, Rechtsextremismus, Linksextremismus – bewältigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion der Kollege Dr. Christian Wirth.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7481899
Wahlperiode 19
Sitzung 189
Tagesordnungspunkt Terrorismusbekämpfung
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