Jens ZimmermannSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtsextremismus ist und bleibt die größte Gefahr für unsere offene und demokratische Gesellschaft. Das bestätigt zuletzt die vor zwei Tagen vorgestellte Statistik zur politisch motivierten Kriminalität in Deutschland mit einem Höchststand seit ihrer Einführung.
(Stephan Brandner [AfD]: Da müssen Sie mal weiterlesen! Da kommen Sie ganz schnell zum Linksextremismus! Lesen Sie mal ganz!)
– Ja, lesen Sie auch mal ganz. Der rechte Balken ist ziemlich hochgekommen, und es ist ja auch kein Wunder, dass die AfD hier sofort aus der Haut fährt. Ich würde sagen: Erwischt, Herr Kollege.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Stephan Brandner [AfD]: Jede Form des Extremismus, Herr Zimmermann!)
Genau aus diesem Grund müssen wir gegen jede Form von Extremismus,
(Stephan Brandner [AfD]: Genau! Sage ich doch!)
aber insbesondere gegen den Rechtsextremismus vorgehen, und das tun wir: Wir handeln nämlich. Wir haben mit der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes 2017 einen wichtigen Schritt getan. Wir haben mit dem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität die Plattformen dazu verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte auch an das BKA zu melden – Löschen allein ist nämlich zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen –, und wir entwickeln heute und hier das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter.
Aber wir nehmen auch die Kritik ernst. Von Anfang an wurde das NetzDG begleitet von Sorgen vor Overblocking. Die Erfahrung und die Evaluierung haben diese Sorge aus unserer Sicht nicht bestätigt. Ich persönlich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mache da immer den Hans-Georg-Maaßen-Test. Der geht ganz einfach: Sie gehen auf den Twitter-Account des neuen Stars am Himmel der Thüringer CDU und schauen sich an, was der da so in die Weltgeschichte schreibt. Wenn Sie feststellen, dass das da immer noch steht, dann ist das zwar eine ziemliche Zumutung, aber Overblocking ist es eben nicht, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN)
Wir haben in diesem Gesetz wichtige Neuerungen und Ergänzungen festgeschrieben. Wir stärken die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer durch das Wiederherstellungsverfahren, wir geben der Wissenschaft die Chance, auf belastbare Daten zuzugreifen und diese auszuwerten, und wir vereinfachen auch das Melden rechtswidriger Inhalte.
Meine Damen und Herren, bei diesen Diskussionen ist es aber auch sehr, sehr wichtig, dass wir klar unterscheiden: Was ist aktuelle Gesetzeslage in Deutschland, und was sind die sogenannten Hausregeln der sozialen Netzwerke? Vorhin wurde hier berichtet, dass das Bild einer antiken Statue geblockt wurde, weil da ein männliches Geschlechtsorgan zu sehen war. Das hat aber exakt nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun, sondern etwas mit den Hausregeln dieser Plattformen,
(Stephan Brandner [AfD]: Und der Antike!)
die irgendwie prüde amerikanisch geprägt sind. Das ist ein Problem, meine Damen und Herren. Auch dass der ehemalige Präsident Trump gesperrt wurde – die Kollegin Künast hat es angesprochen –, hat nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun, aber es hat etwas mit den Hausregeln von Twitter und von Facebook zu tun. Das ist ein Punkt, den wir natürlich auch sehr genau ins Auge fassen müssen; denn die Probleme liegen nicht hier bei den gesetzlichen Regelungen in Deutschland, sondern sie liegen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei den Hausregeln der sozialen Netzwerke. Diese Unterscheidung, meine Damen und Herren, ist sehr, sehr wichtig.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nadine Schön [CDU/CSU])
Lassen Sie mich zum Abschluss deshalb trotzdem eines noch mal klarmachen: Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit genauso wie die wirksame, grundrechts- und rechtsstaatskonforme Durchsetzung dieses Rechtes hier von uns allen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Zimmermann. – Als letzten Redner der Debatte hören wir Alexander Hoffmann von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519762 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |