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09.11.2018
Konstantin Kuhle FDP
Brexit-Übergangsgesetz
Heute liegt uns das sogenannte Brexit-Übergangsgesetz vor, mit dem ein Teil dieses nationalen Gesetzgebungsbedarfs erledigt werden soll.
Deswegen unterstützt die Fraktion der Freien Demokraten dieses Brexit-Übergangsgesetz.
Meine Damen und Herren, wenn einem der Entwurf eines Brexit-Übergangsgesetzes vorgelegt wird, dann denkt man: Das muss jetzt der große Wurf sein.
Wir brauchen eine Debatte, um herauszufinden, was eigentlich die politische Priorität der Bundesregierung bei den Brexit-Verhandlungen ist.
Wir könnten zum Beispiel einmal darüber sprechen, wie die Bundesregierung sich im Bereich Bildung gerade für die junge Generation im Vereinigten Königreich einsetzen könnte, die mehrheitlich gegen den Brexit gestimmt hat.
Wir könnten zum Beispiel darüber sprechen, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass das Vereinigte Königreich nach dem Brexit Vollmitglied bei Erasmus bleibt.
Ich will nicht, dass es nach dem Brexit keine britischen Erasmus-Studenten mehr in Deutschland gibt.
Zugleich müssen wir auch ein Zeichen an die junge Generation im Vereinigten Königreich senden, damit beim nächsten Brexit-Referendum das ungeschehen gemacht werden kann und das Vereinigte Königreich, wenn einige Jahre vergangen sind, wieder zurückkehrt in den Kreis der Mitgliedstaaten.
Wir haben ein vitales Interesse daran, dass das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union auch nach dem Brexit miteinander für die öffentliche Sicherheit in Europa insgesamt sorgen.
Aber auch wenn Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger nach dem Brexit ins Vereinigte Königreich übertragen werden, müssen die europäischen Grundrechte weitergelten, und zwar die aus der Grundrechtecharta und die aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, und es muss auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten.
Das Vereinigte Königreich muss im Zuge der Verhandlungen über diesen Sicherheitspakt dazu aufgefordert werden, Urteile dieser Gerichte, die besagen, dass die Privatsphäre nicht hinreichend geschützt ist, tatsächlich umsetzen; denn der Brexit darf nicht zulasten der Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Europa gehen.
Deswegen werben wir dafür, heute nicht nur das Brexit-Übergangsgesetz in diesem Parlament in die nächste Runde zu schicken, sondern auch einen Antrag, der einen eigenen Ansatz dieses Parlaments und eine politische Priorität der Bundesrepublik Deutschland in den Vordergrund stellt, nämlich dass es eine Sicherheitskooperation mit den Briten unter Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gibt.