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03.06.2016
Peter Weiß (CDU/CSU)
DDR-Renten-Überleitungsrecht
Für das, was ich in die Rente einzahle, bekomme ich eines Tages ein entsprechendes Äquivalent als Rente ausgezahlt.
Das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als gerecht empfinden, nämlich dass ihre Rente, wenn sie viel eingezahlt haben, höher ist, als wenn sie weniger eingezahlt haben.
Die durchschnittliche Rente der Frauen im Westen liegt bei 44 Prozent der durchschnittlichen Rente der Frauen im Osten.
Die Rente ist nun einmal lohn- und beitragsbezogen.
Diese Höherwertung der Entgeltpunkte bringt denjenigen, die demnächst im Osten Deutschlands in Rente gehen, mehr Rente als das von Herrn Kurth vorgeschlagene System, das vorsieht, diese Höherbewertung zu beenden und dafür den Rentenwert anzugleichen.
Wenn wir – mutig, wie wir sind – im Bundestag kurzerhand beschließen würden, die Höherwertung zu beenden und die Rentenwerte in Ost und West anzugleichen, sodass der Zahlbetrag für jeden Arbeitnehmer in Ost und West gleich wäre, wäre dies für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger im Osten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, ein Minusgeschäft.
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