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10.03.2017
Michael Meister
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Wir wissen, dass wir eine gesetzliche Rente haben.
Deshalb ist es richtig, dass wir die gesetzliche Rente im Umlageverfahren durch eine betriebliche und private Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren flankieren.
Schauen wir uns einmal Folgendes an: 40 Prozent der Beschäftigten, die heute ein Einkommen unter 1 500 Euro im Monat haben, haben weder eine Betriebs- noch Riester-Rente.
Angesichts dessen müssen wir uns doch Gedanken machen, wie wir diese Zielgruppe, also Menschen mit geringem Einkommen, in Zukunft erreichen können, um ihr die Chance zu geben, neben der gesetzlichen Rente privat oder betrieblich Altersvorsorge zu betreiben.
Stichwort „kleine Unternehmen“: Lediglich 30 Prozent der Belegschaft in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben eine Anwartschaft im Bereich der betrieblichen Rente.
Ich will dazusagen: Dieses Angebot ist additiv zu all den Möglichkeiten, die man bei der Altersvorsorge im steuerlichen Bereich und durch Riester-Rente hat.
Wenn es nun heißt, dass am Anfang eine Rente zugesagt wird, ist damit nicht gemeint, dass wir eine konkrete Rente zusagen, wenn die Beitragsleistung beginnt.
Nein, erst wenn die Rentenphase beginnt, wird eine Rente zugesagt.
Letzte Bemerkung: Wir haben auch die Riester-Rente angefasst.
Ich will hier ausdrücklich sagen: Ich halte die Riester-Rente für etwas Positives, weil sie, wenn man den staatlichen Anteil einbezieht, eine sehr ertragsstarke Lösung ist.
Deshalb sollten wir die Riester-Rente nicht schlechtreden.
Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, ob wir die Riester-Rente nicht weiter stärken können, anstatt sie in der öffentlichen Debatte schlechtzumachen; denn unser Ziel muss sein, mehr Menschen zur freiwilligen Vorsorge zu bewegen, aber nicht, sie von der freiwilligen Vorsorge abzuhalten.
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