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17.10.2014
Hermann Gröhe (CDU/CSU)
Pflegeversicherung
Vor fast 20 Jahren, am 1. Januar 1995, trat die Pflegeversicherung in Kraft.
Vor allen Dingen aber gelang es erstmals, insbesondere denjenigen, die zu Hause pflegebedürftige Angehörige betreuen, Anspruch auf solidarische Unterstützung und auf Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren und sie in ihrem unermüdlichen Einsatz zu unterstützen.
Ich freue mich darüber, dass wir mit dem vorliegenden ersten Pflegestärkungsgesetz gleichsam zum 20. Geburtstag dieser wichtigen Reform unseres Sozialstaats, die sich in besonderer Weise mit dem Namen Norbert Blüm verbindet, eine wichtige und umfassende Reform der Pflegeversicherung beschließen.
Dazu bedarf es aber auch in besonderer Weise eines erheblichen Ausbaus der entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung.
Weil manche der Debatten in den letzten Wochen, auch im Hinblick auf die Pflegeversicherung, sich ein bisschen sehr um die Frage gedreht haben: „Was tun die Jungen für die Alten?“,
Ich weise für die Familien ausdrücklich darauf hin, dass wir am Mittwoch im Kabinett das Pflegeunterstützungsgeld beschlossen haben und heute mit dem Pflegestärkungsgesetz dafür die entsprechende finanzielle Absicherung in der Pflegeversicherung schaffen.
Damit wird im Rahmen der Arbeit dieser Koalition das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung künftig um 5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht, also eine Leistungsausweitung von über 20 Prozent.
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