Suggestions

People


09:36
07.06.2018
Stephan Mayer

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
In den letzten Wochen gab es massive Spekulationen und Berichte darüber, welche Auswirkungen die neue Datenschutz-Grundverordnung, die zum 25. Mai dieses Jahres endgültig in Kraft getreten ist, mit sich bringen würde. Ich glaube, man kann gerade auch in so einer Debatte schön darstellen, dass Deutschland zum einen ein großes Interesse daran hat, dass diese Datenschutz-Grundverordnung kam; die Vereinheitlichung und Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene war insbesondere im Interesse der deutschen Wirtschaft. Zum anderen bin ich auch der festen Überzeugung, dass Deutschland sehr gut vorbereitet ist auf die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung ist vor über zwei Jahren erlassen worden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bundesinnenministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine intensive Dialogreihe ins Werk gesetzt, um alle, die in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung Interessen haben, frühzeitig darüber zu informieren. Darüber hinaus gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog, in dem auch sehr dezidiert auf sämtliche Befürchtungen und mögliche Fallstricke der Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Datenschutz-Grundverordnung, die ja generell gilt, in Deutschland gut vorbereitet wurde. Die Bußgeldvorschriften gelten laut der Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar; es gibt hier keinen Umsetzungsspielraum für die Mitgliedstaaten. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich mit einem Schreiben an die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz und damit an die 16 Landesdatenschutzbeauftragten gewandt und in diesem Schreiben intensiv darum geworben, dass diese Datenschutz-Grundverordnung vernünftig und bürgernah umgesetzt wird. Ich vertraue hier auf eine vernünftige, angemessene und bürgerfreundliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung durch die 16 Landesdatenschutzbeauftragten. Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen sehr schnell einig, dass wir dahin gehend eine Veränderung vornehmen wollen, dass das Abmahnunwesen, das es teilweise in sehr überbordender Weise gibt – nicht nur in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch in anderen Fallkonstellationen –, deutlich minimiert und zurückgefahren wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vor einigen Jahren eine vom Bund finanzierte Stiftung Datenschutz gegründet. Diese Stiftung Datenschutz hat ebenfalls eine eigene Internetseite geschaltet mit eigenem Material und eigenen Handreichungen, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung anbelangt. Es gibt auch in den ersten Tagen, in denen die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, überhaupt keine Hinweise darauf, dass diese von Ihnen aus meiner Sicht künstlichen und vollkommen übertrieben eskalierten Befürchtungen irgendeine Grundlage haben; das Gegenteil ist der Fall. Wir als Bundesinnenministerium werden in der zweiten Jahreshälfte das zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung vorlegen. Ich sage auch dazu: Wir sind hier offen, insbesondere die angedachte Novellierung des UWGs in dieses zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung zu integrieren. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Datenschutz-Grundverordnung selbst eine Evaluierung vorsieht. Im Mai 2020 wird seitens der EU-Kommission ein Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit der Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt werden. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir als Bundesregierung gut daran tun, das Datenschutzrecht und insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung sowie einen möglichen Novellierungsbedarf bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung zu einem Hauptthema der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu machen. Deutschland war und ist auf die Datenschutz-Grundverordnung gut vorbereitet. Dass die Datenschutz-Grundverordnung eingeführt wurde, war insbesondere in deutschem Interesse, weil nämlich, Frau Kollegin Cotar, jetzt ausgeschlossen wird, dass sich manche Länder – ich nenne keine im Einzelnen – durch niedrige Datenschutzrechtsniveaus, durch Datenschutzrechtdumping einen Wettbewerbsvorteil bei der Ansiedlung von Unternehmen verschaffen; das sah man ja bisher insbesondere daran, wo bestimmte Unternehmen wie Facebook und Google ihre Sitze in Europa nahmen.
21
08:14
27.04.2017
Stephan Mayer (CDU/CSU)

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU
Aber die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist mit Sicherheit ein Meilenstein. Dieses Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz, das wir heute verabschieden, ist die notwendige und richtige Ausformung und Umsetzung dieser Datenschutz-Grundverordnung. Bei der Datenschutz-Grundverordnung geht es schlichtweg um die Harmonisierung des Datenschutzrechts in der gesamten Europäischen Union, in einem Raum mit 500 Millionen Einwohnern, mit noch 28 Ländern; bald sind es leider nur noch 27 Länder. Ich möchte klar sagen: Diese Datenschutz-Grundverordnung ist im deutschen Interesse, und davon wird Deutschland, werden die deutschen Verbraucher, aber auch die deutschen Unternehmer profitieren. Denn – das ist für mich ein ganz entscheidender Inhalt – mit dieser Datenschutz-Grundverordnung wird das Datenschutzrecht in Europa insgesamt verbessert, und zwar in vielerlei Hinsicht. Es stimmt einfach nicht, Herr Kollege von Notz, wenn Sie behaupten, wir hätten für Datenschutz nichts übrig und Datenschutz wäre bei uns verpönt. Ich möchte hier wirklich ausdrücklich betonen: Ich gehe nicht so weit, zu behaupten, Datenschutz sei Täterschutz. Datenschutz ist aus meiner Sicht in unserer heutigen Zeit, in unserem Zeitalter der Digitalisierung ein sehr, sehr wichtiges Bürgerrecht. Deswegen tun wir gut daran, dem Datenschutz eine große Bedeutung beizumessen. Dies tun wir mit diesem Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz. Deutschland ist das erste Land, das diese Datenschutz-Grundverordnung umsetzt. Wir orientieren uns mit diesem Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz sehr stark an der Datenschutz-Grundverordnung. Mir ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit diesem Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz der Datenschutz in Deutschland nicht reduziert und unterminiert, sondern ausgeweitet wird. Sie müssen, um dies klar zu sagen, nicht erneuert werden, wenn sie den Voraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung differenziert deutlich zwischen Profilingmaßnahmen, die eine unmittelbare, rechtlich bindende Wirkung oder beispielsweise eine erhebliche Beeinträchtigung der Person zur Folge haben, und Profilingmaßnahmen zum Zwecke der Werbung oder des Marketings, die bei weitem nicht so beeinträchtigend sind. Von Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung sind Profilingmaßnahmen zu Marketing- und Werbezwecken nicht umfasst. Herr Kollege von Notz, Sie haben erwähnt, dass ein grüner Europaabgeordneter maßgeblich an der Datenschutz-Grundverordnung mitgearbeitet hat. Ich glaube wirklich, dass wir stolz auf dieses Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz sein können und dass es den Datenschutz für Millionen von Menschen in Deutschland – für Verbraucher, für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber, für Patienten, für Studenten, für Rentner – stärken und nicht schwächen wird.
18
04:38
07.06.2018
Patrick Sensburg (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
Mit der Datenschutz-Grundverordnung gibt die Europäische Union uns, den Bürgerinnen und Bürgern, das Instrument in die Hand, autonom über unsere Daten entscheiden zu können. Es geht um die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die vom Europäischen Parlament beschlossen wurde. Ihre Kollegin Frau Nadja Hirsch hat damals in einem Artikel des „Handelsblatts“ erklärt, warum wir die Datenschutz-Grundverordnung dringend brauchen, (Manuel Höferlin [FDP]: Ich bin ja auch nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung!) An die Kolleginnen und Kollegen der AfD: Es haben immerhin fünf Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die über die AfD in das Europaparlament eingezogen sind und die in der EKR-Fraktion geblieben sind, für die Datenschutz-Grundverordnung gestimmt. Deswegen begrüße ich es sehr, dass sowohl unsere rechtspolitische Sprecherin Frau Winkelmeier-Becker hier Vorschläge gemacht hat, als auch das Innenministerium gemeinsam mit dem Justizministerium schon länger nach Lösungen sucht, die weit über die Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen und verhindern, dass es zu solchen Abmahnungen kommt. Da gibt es unbestimmte Rechtsbegriffe in der Datenschutz-Grundverordnung. Der dritte Bereich, über den wir uns Gedanken machen müssen, betrifft die Frage, ob wir nicht eine Regelung schaffen können – es ist richtig, dass in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung Bußgelder vorgegeben sind –, die dafür sorgt, dass ein Erstverstoß in einer Phase, wo viel Unklarheit herrscht, nicht bußgeldbewehrt ist.
8
06:00
07.06.2018
Tabea Rößner (DIE GRÜNEN)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
Es ist schon erstaunlich, dass die Datenschutz-Grundverordnung ausgerechnet Ihnen jetzt plötzlich so wichtig ist. Ganz offensichtlich haben Sie sich die Datenschutz-Grundverordnung nicht gründlich angeschaut; denn sonst würden Sie hier nicht so einen Unsinn verbreiten. Das Thema Datenschutz betrifft die Menschen überall in ihrem Alltag, zum Beispiel wenn sie Spamnachrichten bekommen und nicht wissen, woher die Absender ihre E-Mail-Adresse haben, oder wenn sie in den Nachrichten lesen müssen, dass Facebook Nutzerdaten an chinesische Firmen weitergibt. Die Datenschutz-Grundverordnung bietet Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor dem Missbrauch persönlicher Daten, vor diskriminierenden Entscheidungen, zum Beispiel vor der unbegründeten Verweigerung von Krediten – kommt vor – oder vor willkürlicher Überwachung. Am Ende des Tages bietet die Datenschutz-Grundverordnung als einheitlicher europäischer Rechtsrahmen viele Vorteile, gerade auch für deutsche Unternehmen. Wenn Sie sich im außereuropäischen Ausland mal umhören würden, dann würde Ihnen vielleicht auffallen, dass man zum Beispiel in den USA mit Neid und Bewunderung darauf schaut, dass wir einen solch starken Datenschutz europaweit eingeführt haben. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ja nicht einfach vom Himmel gefallen. zumal es angesichts der aktuellen Datenskandale fraglich ist, die Maßnahmen der gesamten Datenschutz-Grundverordnung auszusetzen. Ich kann versprechen: Wir werden die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung im Auge behalten, gegebenenfalls nachjustieren.
9
06:03
09.03.2017
Stephan Mayer (CDU/CSU)

Datenschutzrecht
Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Datenschutz-Grundverordnung das mit Abstand wichtigste Dossier der Europäischen Union in der laufenden Legislaturperiode der Kommission ist. Ich möchte ausdrücklich betonen: Der große Vorteil der Datenschutz-Grundverordnung ist aus meiner Sicht, dass es gelungen ist, eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts in 28 Ländern – in absehbarer Zeit vielleicht in 27 Ländern – zu erreichen, einem Raum mit 500 Millionen Bürgern. Herr Kollege von Notz, Sie haben Geschichtsklitterung betrieben mit der Behauptung, die Bundesregierung wäre erfolglos gewesen, weil sie es nicht geschafft hätte, diese Datenschutz-Grundverordnung zu verhindern. Diese Datenschutz-Grundverordnung entspricht in vielerlei Hinsicht dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz. Ohne Kritik an einem kleinen schönen Mitgliedsland der Europäischen Union betreiben zu wollen: Das Bewusstsein in Irland für die Notwendigkeit von Datenschutz und auch die Ausgestaltung des irischen Datenschutzrechts sind, vorsichtig formuliert, noch verbesserungsbedürftig. 60 dieser 85 Paragrafen sind zwingende Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Die verbleibenden 25 Paragrafen beziehen sich auf Sachverhalte, die wir nach der Datenschutz-Grundverordnung zwingend regeln müssen. Es geht bei all den Änderungen, die wir vornehmen wollen, nicht darum, Facebook, Google und Co zu privilegieren, sondern es geht darum, insbesondere im Lichte des risikobasierten Ansatzes vor allem darauf zu achten, dass kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Einzelhändler nicht übermäßig durch Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung belastet werden.
8
06:26
07.06.2018
Marc Henrichmann (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
Als jemand, der ehrenamtlich und beruflich mit der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung gekommen ist, will ich hier als Optimist auftreten und sagen: Wir haben jetzt erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen statt nationaler Flickenteppiche, und das ist, glaube ich, eine große Errungenschaft. Wir wissen seit zwei Jahren, dass die DatenschutzGrundverordnung kommt. Letzten Endes – so sagt es die EU-Kommission in ihrem Bericht an Rat und Parlament vom Januar 2018 – hat sich an den Grundsätzen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz, die 1995 eingeführt wurden, nicht wesentlich viel verändert. Wenn man hört, dass in Baden-Württemberg die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses für die Datenerhebung auch für Vereine gelten soll, da sie mit wichtigen Daten hantieren, dann fragt man sich schon, ob die Datenschutz-Grundverordnung das eigentliche Problem ist oder der nationale Umgang damit. Die Datenschutz-Grundverordnung geht – auch das muss man betonen – richtigerweise vom Grundsatz des berechtigten Interesses aus. Es ist deutlich zu betonen, dass es nicht darum geht, durch eine überehrgeizige Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeiten von Vereinen und Verbänden, von ehrenamtlich Engagierten und kleinen Unternehmen zu zerschlagen. Ich selbst habe bei der für mich zuständigen Kammer sechs Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung angefragt, wann ich Informationen dazu von der Kammer bekomme, zum Beispiel zur Datenschutzerklärung für die Internetseiten. Diskutiert wurde über die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung, über die Folgen, die sie für Unternehmen hat, usw. Wer war nicht da? Mit der Datenschutz-Grundverordnung müssen wir arbeiten, und jetzt sollten wir uns die E‑Privacy-Verordnung vornehmen.
9
08:01
09.03.2017
Thomas de Maizière

Datenschutzrecht
Datenschutz war früher oft etwas für Kenner und Spezialisten. Im Mai vergangenen Jahres sind zwei EU-Rechtsakte in Kraft getreten: die europäische Datenschutz-Grundverordnung und die Datenschutzrichtlinie für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Die Datenschutz-Grundverordnung wurde vier Jahre lang mit viel Mühe, mit langem Atem und mit sehr unterschiedlichen Interessen zwischen allen möglichen Beteiligten verhandelt. Die Datenschutz-Grundverordnung funktioniert aber nicht ohne nationale Gesetzgebung. Aber auf jeden Fall enthält die Datenschutz-Grundverordnung Handlungs- und Gestaltungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber. Nehmen Sie etwa den Auftrag zur Festlegung der deutschen Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, der Instanz, die künftig maßgeblich über die Auslegung dieser Datenschutz-Grundverordnung entscheidet. Deswegen dürfen wir beim Datenschutz auch nicht mehr die Streitpunkte der 70er-Jahre anführen. Datenschutz schützt nämlich nicht die Daten und schon gar nicht die Daten an und für sich, sondern Datenschutz schützt die Menschen vor einem Missbrauch von Daten. Getrennte Datentöpfe sind noch kein Datenschutz. Die Verknüpfung von Daten ist noch kein Verstoß gegen den Datenschutz. Sie werden es nicht so machen wie wir, die wir den Datenschutz achten als wichtigen Grundsatz des menschlichen Zusammenlebens. Deswegen dient die Verabschiedung dieses Gesetzes mit den Elementen Gestaltungsauftrag aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und Umsetzung der Richtlinie nicht nur der Umsetzung irgendwelchen EU-Rechts, sondern sie liegt im Interesse sowohl des Persönlichkeitsschutzes als auch der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.
12
05:29
07.06.2018
Philipp Amthor (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
7
05:42
07.06.2018
Tino Chrupalla (AfD)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
8
12:06
09.03.2017
Gerold Reichenbach (SPD)

Datenschutzrecht
Wenn wir über Datenschutz reden, dann reden wir eigentlich nicht über den Schutz von Daten per se. Vielmehr ist Datenschutz Schutz von Persönlichkeitsrechten. Weil immer mehr Daten anfallen – der Herr Minister hat es angesprochen –, haben wir auf europäischer Ebene nach langen Verhandlungen im Mai 2016 die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung erlassen. Es geht jetzt darum, unser nationales Recht in diese unmittelbar geltende Grundverordnung einzupassen. Diese Datenschutz-Grundverordnung ist ein Erfolg für das Ziel eines einheitlichen Marktes und eines einheitlichen Rechtsraums in der Europäischen Union, gerade was die Zukunft und die Entwicklung unserer digitalen Gesellschaft betrifft. Mit dem Satz eines Freundes der datenverarbeitenden Industrie „Das Beste am deutschen Datenschutz ist, dass er nicht durchgesetzt werden kann“ ist nach Inkrafttreten der Verordnung dann endlich Schluss. Wir Sozialdemokraten haben schon während der Verhandlungen in der Europäischen Union stets betont, dass aus unserer Sicht das hohe nationale Datenschutzniveau durch die Grundverordnung nicht abgesenkt oder verwässert werden darf. Aus Sicht der SPD-Fraktion steht fest: Das erreichte Schutzniveau der Grundverordnung gilt für uns als Marke, und wir werden allen Versuchen, dies durch eine Überziehung von Öffnungsklauseln wieder zu schwächen, eine klare Absage erteilen. Beim Beschäftigtendatenschutz haben wir die in der Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich gegebene Möglichkeit spezifischer Regelungen genutzt, um das nationale Niveau im Kern zu erhalten. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es auch im Bereich des Scoring eines eigenen Gesetzes bedarf, das die notwendigen Schutzmechanismen nicht wie in der Vergangenheit an der falschen Stelle, nämlich beim Datenschutz, sondern im Bereich des Verbraucherschutzes und des Zivilrechts regelt.
10