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29.09.2016
Martin Rosemann (SPD)
Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
und flexibleren Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Leute es erst einmal gesund bis zur Regelaltersgrenze schaffen,
Sie wissen häufig gar nicht, dass es für eine spätere Inanspruchnahme der Rente sogar Zuschläge gibt, für jeden Monat 0,5 Prozent, für jedes Jahr 6 Prozent.
40 Cent werden freilich auf die Rente angerechnet, aber damit werden weniger Rentenleistungen in Anspruch genommen, auf die dann später auch keine Abschläge gezahlt werden müssen.
Man hat also mit der neuen Regelung bei der Teilrente bei mehr Zuverdienst einen doppelten Vorteil: Wer als Teilrentner mehr verdient, hat unter dem Strich direkt mehr in der Tasche und später mehr Rente, weil Abschläge reduziert und zusätzliche Rentenanwartschaften erworben werden.
Was viele auch nicht wissen, ist, dass die ganzen Zuverdienstregelungen nur bei Inanspruchnahme einer Rente vor der Regelaltersgrenze gelten.
– Insgesamt ist dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag, um den Übergang von Erwerbsarbeit in Rente flexibler auszugestalten und den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
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