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Personen


04:31
09.11.2018
Konstantin Kuhle (FDP)

Brexit-Übergangsgesetz
Heute liegt uns das sogenannte Brexit-Übergangsgesetz vor, mit dem ein Teil dieses nationalen Gesetzgebungsbedarfs erledigt werden soll. Deswegen unterstützt die Fraktion der Freien Demokraten dieses Brexit-Übergangsgesetz. Meine Damen und Herren, wenn einem der Entwurf eines Brexit-Übergangsgesetzes vorgelegt wird, dann denkt man: Das muss jetzt der große Wurf sein. Wir brauchen eine Debatte, um herauszufinden, was eigentlich die politische Priorität der Bundesregierung bei den Brexit-Verhandlungen ist. Wir könnten zum Beispiel einmal darüber sprechen, wie die Bundesregierung sich im Bereich Bildung gerade für die junge Generation im Vereinigten Königreich einsetzen könnte, die mehrheitlich gegen den Brexit gestimmt hat. Wir könnten zum Beispiel darüber sprechen, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass das Vereinigte Königreich nach dem Brexit Vollmitglied bei Erasmus bleibt. Ich will nicht, dass es nach dem Brexit keine britischen Erasmus-Studenten mehr in Deutschland gibt. Zugleich müssen wir auch ein Zeichen an die junge Generation im Vereinigten Königreich senden, damit beim nächsten Brexit-Referendum das ungeschehen gemacht werden kann und das Vereinigte Königreich, wenn einige Jahre vergangen sind, wieder zurückkehrt in den Kreis der Mitgliedstaaten. Wir haben ein vitales Interesse daran, dass das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union auch nach dem Brexit miteinander für die öffentliche Sicherheit in Europa insgesamt sorgen. Aber auch wenn Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger nach dem Brexit ins Vereinigte Königreich übertragen werden, müssen die europäischen Grundrechte weitergelten, und zwar die aus der Grundrechtecharta und die aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, und es muss auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten. Das Vereinigte Königreich muss im Zuge der Verhandlungen über diesen Sicherheits­pakt dazu aufgefordert werden, Urteile dieser Gerichte, die besagen, dass die Privatsphäre nicht hinreichend geschützt ist, tatsächlich umsetzen; denn der Brexit darf nicht zulasten der Bürgerinnen- und Bürgerrechte in Europa gehen. Deswegen werben wir dafür, heute nicht nur das Brexit-Übergangsgesetz in diesem Parlament in die nächste Runde zu schicken, sondern auch einen Antrag, der einen eigenen Ansatz dieses Parlaments und eine politische Priorität der Bundesrepublik Deutschland in den Vordergrund stellt, nämlich dass es eine Sicherheitskooperation mit den Briten unter Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gibt.
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05:33
21.02.2019
Norbert Kleinwächter (AfD)

Gesetz zu Übergangsregelungen nach dem Brexit
und die Million Einwanderer, die Deutschland 2015 aufgenommen hat, hätte es keinen Brexit gegeben. Das, liebe Frau Schmidt, ist der wahre Grund für den Brexit. Heute sprechen wir über den Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach einem ungeregelten Brexit, also einem sogenannten No-Deal-Brexit. Wir kehren die Scherben einer Politik zusammen, ja, sicher auch von David Cameron und Theresa May, aber insbesondere einer EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker, die eine nationenfeindliche Superstaat-EU mit der Brechstange durchsetzen und die Briten noch nach dem Brexit gängeln will, Der Brexit ist ein Ruf nach Freiheit und Selbstbestimmung gewesen, ein Votum des Volkes, das wir akzeptieren sollten, Im Bereich der Krankenversicherung soll ein in Großbritannien Lebender noch nach dem Brexit in die freiwillige Krankenversicherung in Deutschland eintreten können. Sachleistungen sollen auch nach dem Brexit gewährt werden, während in der Rentenversicherung britische Ansprüche bis fünf Jahre nach dem Brexit noch berücksichtigt werden sollen und die Rentenversicherungspflicht im deutschen System für britische Staatsbürger weitergeführt wird. Zudem wollen Sie auch noch Maßnahmen der Arbeitsförderung in Großbritannien weiter leisten und BAföG für Studien in Großbritannien weiterbezahlen – über den Brexit hinaus, obwohl das unserem Recht entgegensteht. Ich sage Ihnen deutlich: Der Brexit ist der Brexit. Seit zwei Jahren können und könnten sich alle, Politik wie Betroffene, auf den Brexit vorbereiten. Dieser Gesetzentwurf ist so chaotisch wie der Brexit selbst.
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08:01
17.01.2019
Franziska Brantner (DIE GRÜNEN)

Brexit-Übergangsgesetz
11
05:55
13.12.2018
Detlef Seif (CDU/CSU)

Brexit
Hier wird der Eindruck erweckt, als ob die Bundesregierung völlig überrascht sei und sagt: Jetzt haben wir eventuell einen harten Brexit; jetzt müssen wir uns vorbereiten. Tatsache ist doch, dass sich kein Mitgliedstaat schon zu Beginn der Verhandlungen nach außen erkennbar im Sinne eines Hard Brexit betätigt. und das Bürgertelefon „Brexit“, über die Sie sich als Unternehmer mit Ihren Fragen dorthin wenden können. Wir als Parlament haben in Verbindung mit der Bundesregierung jetzt auch bereits vieles zu den Bürgerrechten auf den Weg gebracht – ich darf daran erinnern –: Staatsangehörigkeitsrecht, Beamtenstatusgesetz, Umwandlungsgesetz, Brexit-Steuerbegleitgesetz, Bausparkassengesetz, Pfandbriefgesetz, Regelungen für grenz­übergreifende Finanzdienstleistungen, Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Berufsausbildungsgesetz, Regelungen zum Arbeitsmarktzugang, zu aufenthaltsrechtlichen Fragen. Und jetzt sehen wir, dass der Hard Brexit eventuell kommt; und die drei, vier Monate werden ausreichen, damit wir uns nach diesen guten Vorbereitungen national, in der Bundesregierung und im Bundestag, dann auch letztlich an die wichtigen Gesetze begeben können. – Kurz vor dem Referendum über den Brexit schlussfolgerte die britische Regierung, dass kein bestehendes Modell außerhalb der Europäischen Union auch nur annähernd dieselben Vorteile und denselben Einfluss bieten könne wie die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Daraus folgt: Bei allen Brexit-Szenarien wird der Verlierer auch eindeutig Großbritannien sein, und die wirtschaftliche Entwicklung wird deutlich zurückgehen.
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05:35
26.09.2019
Stephan Mayer

Freizügigkeitsrechte nach dem Brexit
Es geht um das Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz, das – wohlgemerkt – nur für den Fall in Kraft tritt, dass es einen ungeregelten, einen sogenannten harten Brexit – sprich: einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ohne Abkommen – geben wird. Wir hoffen, dass die Verhandlungsführer sowohl in London als auch in Brüssel alles dafür tun – und besonnen und vernünftig agieren –, dass der harte, der ungeregelte Brexit noch zu vermeiden ist. Ein Teil dieses Maßnahmenkataloges ist das Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz, das am 31. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und in den nächsten Wochen zu behandeln sein wird. Viele von ihnen leben schon seit vielen Jahren in unserem Land, sind in Deutschland sesshaft geworden, haben in Deutschland Familien gegründet, haben in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt gefunden, und es wäre aus meiner Sicht in jeder Hinsicht unverantwortlich und inhuman, wenn auch nur ein Teil dieser britischen Staatsangehörigen nach einem harten, ungeregelten Brexit Deutschland wieder verlassen müsste. Eines ist auch klar: Von dieser Regelung, die wir jetzt in dem Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz treffen, wären nur britische Staatsangehörige umfasst, die zum Zeitpunkt des Austritts in Deutschland leben. Für britische Staatsangehörige, die nach einem ungeregelten Brexit nach Deutschland einreisen würden, würde natürlich das ganz normale Drittstaatsangehörigkeitsrecht gelten, sprich: Sie müssten wahrscheinlich dann auch in erster Linie als Fachkräfte einen Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsrecht erwerben.
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07:20
09.11.2018
Martin Hebner (AfD)

Brexit-Übergangsgesetz
Frau Kanzlerin Merkel gab am 17. Oktober dieses Jahres, also vor drei Wochen, genau hier, in dieser Runde, eine Regierungserklärung zum Brexit ab. Frau Merkel war aber optimistisch und sagte wörtlich, die Bundesregierung bereite sich angemessen auf die Zeit nach dem 29. März 2019, also auf die Zeit nach dem Brexit, vor. Sie sprach, meine Damen und Herren, von einer angemessenen Vorbereitung, und jetzt haben wir hier diesen dünnen Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz vorliegen. Dieser Entwurf der Bundesregierung ist äußerst knapp und kurz und beinhaltet lediglich, dass a) der Übergangszeitraum nach dem Brexit 21 Monate beträgt und dass b) wechselseitige Einbürgerungen von Deutschen in Großbritannien und Briten in Deutschland durch den Stichtag des Brexit nicht erschwert werden sollen. Kein Gesamtterminplan, wann welche weiteren Gesetze für die Regelungen des Brexit vom Bundestag zu beschließen sind! Bekannt ist nach wie vor nur der Abschlusstermin, der Termin des Brexit. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Konstantin Kuhle [FDP]: Deshalb ist der Brexit auch schlecht! – Zuruf von der CDU/CSU: Sie tun so, als hätten wir den Brexit gewollt!) Wir benötigen zeitnah Regelungen für unsere heimische Wirtschaft und Industrie, wie sie in Bezug auf ihre Lieferketten mit den bürokratischen Auflagen und Vorschriften nach dem Brexit umgehen sollen. Dass die Brüsseler Bürokratie versucht, den Brexit so schwer wie möglich zu gestalten, ist doch offensichtlich. Ich kann mich aber schwach entsinnen, dass die AfD den Brexit gefeiert hat und sozusagen ein Befürworter des Brexit war. Infolge des Brexit sollen die deutschen Beiträge zur EU von jährlich 30 Milliarden Euro netto auf 45 Milliarden Euro netto steigen. Die Bevölkerungszahl verringert sich mit dem Brexit – wenn er denn vollzogen wird – ja auch um 13 Prozent.
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06:47
17.01.2019
Katharina Dröge (DIE GRÜNEN)

Vereinfachung des Zollverfahrens
weil am Dienstag in Großbritannien über die Brexit-Entscheidung abgestimmt wurde. Dadurch steht die Frage im Raum: Was können wir als Deutscher Bundestag eigentlich tun, wenn wir immer näher auf einen chaotischen Brexit zusteuern, wenn wir immer mehr auf einen harten Brexit zusteuern? dann lasst uns an das Thema Zölle herangehen, dann lasst uns damit beschäftigen, dass, wenn der harte Brexit kommt, wir wahrscheinlich kilometerlange Staus an den Grenzen bei Dover und Calais haben. – Aber: Der mögliche harte Brexit Ende März ist bald und nur zu sagen: „Wir sind auf dem Weg, wir werden irgendwann dazu kommen“, reicht nicht. Wir müssen uns jetzt auf den Brexit vorbereiten. Frankreich hat heute begonnen, seinen Notfallplan für einen harten Brexit zu aktivieren, und deswegen steht die Frage im Raum: Was tut die Bundesregierung? Wie bereiten wir die Unternehmen ausreichend darauf vor, wenn der harte Brexit kommt? Und das, Frau Weeser, ist dann wiederum auch meine Kritik an dem Antrag: Es ist richtig, über Zollerleichterungen zu sprechen; aber wir müssen ebenso ehrlich sein, zu sagen: Sie werden bei weitem nicht ausreichen, um den Schock, den ein Brexit dem europäischen Binnenmarkt zuführen wird, wenn er als harter Brexit kommt, abzufedern. Es wäre doch gerade jetzt ein gutes europäisches Zeichen, wenn Deutschland sagen würde: Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation, in die uns ein harter Brexit bringen könnte, gehen wir noch einmal entschlossen voran und machen auch hier in Deutschland einen Investitionsaufbruch.
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08:21
13.12.2018
Heiko Maas

Brexit
Die Debatten in den letzten Tagen über den Brexit waren in Großbritannien außerordentlich intensiv, und sie waren auch sehr emotional – und das ist noch sehr diplomatisch ausgedrückt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Europäische Union hat sich in den Verhandlungen zum Brexit-Abkommen bisher äußerst geschlossen gezeigt. Der weitverbreitete und sicherlich nachvollziehbare Wunsch, den Brexit rückgängig zu machen, ist etwas, dem wir alle außerordentlich nahestehen, aber wenn man sich die gegenwärtigen Umfragen in Großbritannien anschaut, dann stellt man fest, dass sich seit dem Referendum trotz einer außerordentlich chaotischen Debatte, die dort geführt wird, nicht viel geändert hat. Meine Damen und Herren, ein ungeregelter, ein harter Brexit hätte schwerwiegende Konsequenzen. Angesichts der schwierigen politischen Lage, die wir in Großbritannien Tag für Tag mitverfolgen können, müssen wir unsere Planungen wie bisher auch für den Fall fortsetzen, dass es zu einem harten Brexit kommt. Das haben wir auch schon vereinbart, völlig unabhängig vom Brexit. Wir haben ein gemeinsames Ziel, das auch nach einem vollzogenen Brexit erhalten bleibt: die Verteidigung der regelbasierten internationalen Ordnung als wichtige Aufgabe gleichgesinnter demokratischer Staaten. Sosehr wir auch den Brexit bedauern, in der Debatte dürfen wir eines, glaube ich, nicht vergessen: Weiterhin wird uns mit Großbritannien mehr einen, als uns trennt.
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