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07.11.2019
Dirk Heidenblut (SPD)
Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung
Vor diesem Hintergrund ist es völlig richtig, dass wir mit einer Listung beim BfArM jetzt dafür sorgen, dass diejenigen, die einen Nachweis auf Funktionstüchtigkeit, Datenschutz und technische Sicherheit und – anders, als häufig ausgeführt – im Regelfall auch den Nachweis auf Patienten- bzw. Versorgungsnutzen haben, dann in dieser Liste aufgeführt werden und dass aus dieser Liste dann künftig auch Apps verordnet werden können.
Eines sage ich aber schon mal an dieser Stelle: Dieses Gesetz ist keineswegs ein gigantischer Verstoß gegen den Datenschutz.
Vielmehr haben wir den Datenschutz hier sehr genau und sehr penibel beachtet.
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